Litzbarski, Borchert& Watzke: 30 Jahre Förderverein Großtrappenschutz e. V.
verein gesichert, die ausschließlich an ortsansässige Landwirte verpachtet werden. Die Betriebe stimmen mit dem Pachtvertrag einer naturschutzorientierten Nutzung auf diesen oder Austauschflächen zu. Um die Umweltleistung der Landwirte zu honorieren, verpachtet der Förderverein seine Eigentumsflächen bis heute zu einem Pachtzins, der deutlich unter dem ortsüblichen liegt. Mittlerweile arbeitet der Förderverein mit 36 Landwirtschaftsbetrieben zusammen, die insgesamt 1.042 ha gepachtet haben. Der Förderverein bewirtschaftet als Landwirtschaftsbetrieb 51 ha.
Vorschläge des Fördervereins an die Treuhand ( BVVG), das in den neuen Bundesländern übernommene Volkseigentum an Agrarflächen in Schutzgebieten mit naturschutzorientierten Pachtverträgen zur Förderung des Umweltschutzes zu nutzen, wurden leider zurückgewiesen, obwohl der Förderverein bei der Flächenauswahl, der Festlegung der Naturschutzziele und der Effizienzkontrolle Unterstützung zugesagt hatte. Der Staat hat damit ein wichtiges Instrument aus der Hand gegeben, seiner Verantwortung zur Sicherung der gefährdeten Biodiversität im Agrarraum nachzukommen. Dies schlägt sich heute auch in der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund nieder.
Das Flächen- und Nutzungsmanagement hat in den folgenden Jahrzehnten zu beispielhaften Ergebnissen geführt, die vom Förderverein in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg durch aufwendige Datensammlungen belegt sind( HARTLAGE 1992, BLOCK et al. 1993, EISENBERG 1994, LITZBARSKI& EICHSTÄDT 1993, LITZBARSKI& JASCHKE 1995, SCHÖPS 1995, JASCHKE 1996, 1998, 2001, 2005, LANGGEMACH& WATZKE 2013). Das floristisch/ faunistische Monitoring ist zur Effizienzkontrolle der Extensivierungsmaßnahmen und zur Erarbeitung von Managementvorschlägen sehr wichtig ( Abb. 3-9).
2.2 EU- Life Projekt 1992 bis 1994:
„ Erhaltung von Lebensräumen für die Groẞtrappe im Land Brandenburg "
Gemeinsam mit den Naturschutzstationen Buckow und Baitz beantragte der Förderverein erfolgreich ein EU- Life Projekt für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Bran denburg ( MUNR). Neben dem Grunderwerb und
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der Anpachtung von Flächen für eine naturschutzorientierte Nutzung wurden im Life- Projekt Maẞnahmen zum Flächenmanagement und im Rahmen eines Monitorings Effizienzkontrollen durchgeführt. Für eigene landschaftspflegerische Arbeiten erfolgte der Kauf entsprechender Agrartechnik. Die Öffentlichkeitsarbeit konnte mit dem Bau von Infozentren in den Naturschutzstationen Baitz und Buckow intensiviert werden. In den Naturschutzgebieten Havelländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen wurden Beobachtungstürme für Besucher errichtet. Flyer informierten Landwirte über Details für eine naturschutzgerechte Grünlandmahd und Besucher über die Groẞtrappen und Einzelheiten des Schutzprojekts. Ein Dokumentarfilm über die Groẞtrappe und die Schutzmaßnahmen wurde in Auftrag gegeben und seine Produktion intensiv unterstützt. ,, Der märkische Strauß“( 1994) vom Dokumentarfilmer SIEGFRIED BERGMANN war bis zur Fertigstellung der aktualisierten Version( ,, Die Rückkehr der Riesenvögel", 2005) bei den vor allem zur Balz der Groẞtrappen anreisenden Besuchern begehrt.
Das Life- Projekt endete formell mit der Zahlung der letzten Rate von knapp 100.000 DM durch die EU erst im Herbst 1996. Probleme des MUNR, die beim Grunderwerb von der EU geforderte Absicherung der Naturschutznutzung und die Unterbindung eines Weiterverkaufs der Flächen im Grundbuch verbindlich eintragen zu lassen, sorgten für diese Verzögerung. Für den Förderverein ergaben sich daraus ernste finanzielle Probleme, weil die Bezahlung einiger Flächenkäufe und in Auftrag gegebener Arbeiten inzwischen längst überfällig waren. Nach dem Abschluss des Life- Projektes waren in den Großtrappeneinstandsgebieten Havelländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen mit insgesamt 2.300 ha gekaufter und 989 ha gepachteter Fläche 30% beider Schutzgebiete langfristig für eine Optimierung der Trappenlebensräume durch das Land Brandenburg und den Förderverein gesichert.
Als mit dem Erneuerbaren- Energien- Gesetz ( EEG 2000) die Monokulturen von Energieträgern für Biogasanlagen auch in den Schutzgebieten massiv gefördert und damit das Schutzziel, Sicherung der Biodiversität, nachhaltig gefährdet wurde, passte der Förderverein die Pachtverträge zur Erreichung der Naturschutzziele an. Trotz erheblicher Auflagen in den Verträgen hat bis heute kein Pächter die Zusammenarbeit mit dem Förderverein gekündigt.