Heft 
(2022) 29
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Litzbarski, Borchert& Watzke: 30 Jahre Förderverein Großtrappenschutz e. V.

verein gesichert, die ausschließlich an ortsansässige Landwirte verpachtet werden. Die Betriebe stimmen mit dem Pachtvertrag einer naturschutzorientierten Nutzung auf diesen oder Austauschflächen zu. Um die Umweltleistung der Landwirte zu honorieren, verpachtet der Förderverein seine Eigentumsflächen bis heute zu einem Pachtzins, der deutlich unter dem ortsüblichen liegt. Mittlerweile arbeitet der Förder­verein mit 36 Landwirtschaftsbetrieben zusammen, die insgesamt 1.042 ha gepachtet haben. Der För­derverein bewirtschaftet als Landwirtschaftsbetrieb 51 ha.

Vorschläge des Fördervereins an die Treuhand ( BVVG), das in den neuen Bundesländern übernom­mene Volkseigentum an Agrarflächen in Schutzge­bieten mit naturschutzorientierten Pachtverträgen zur Förderung des Umweltschutzes zu nutzen, wur­den leider zurückgewiesen, obwohl der Förderverein bei der Flächenauswahl, der Festlegung der Natur­schutzziele und der Effizienzkontrolle Unterstützung zugesagt hatte. Der Staat hat damit ein wichtiges In­strument aus der Hand gegeben, seiner Verantwor­tung zur Sicherung der gefährdeten Biodiversität im Agrarraum nachzukommen. Dies schlägt sich heute auch in der aktuellen Diskussion um den Insekten­schwund nieder.

Das Flächen- und Nutzungsmanagement hat in den folgenden Jahrzehnten zu beispielhaften Ergeb­nissen geführt, die vom Förderverein in enger Zu­sammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg durch aufwendige Datensammlungen belegt sind( HARTLAGE 1992, BLOCK et al. 1993, EISEN­BERG 1994, LITZBARSKI& EICHSTÄDT 1993, LITZBARSKI& JASCHKE 1995, SCHÖPS 1995, JASCHKE 1996, 1998, 2001, 2005, LANGGEMACH& WATZKE 2013). Das floristisch/ faunistische Monitoring ist zur Effizienzkontrolle der Extensivierungsmaßnahmen und zur Erarbei­tung von Managementvorschlägen sehr wichtig ( Abb. 3-9).

2.2 EU- Life Projekt 1992 bis 1994:

Erhaltung von Lebensräumen für die Groẞtrappe im Land Brandenburg "

Gemeinsam mit den Naturschutzstationen Buckow und Baitz beantragte der Förderverein erfolgreich ein EU- Life Projekt für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Bran­ denburg ( MUNR). Neben dem Grunderwerb und

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der Anpachtung von Flächen für eine naturschutz­orientierte Nutzung wurden im Life- Projekt Maẞ­nahmen zum Flächenmanagement und im Rahmen eines Monitorings Effizienzkontrollen durchgeführt. Für eigene landschaftspflegerische Arbeiten erfolgte der Kauf entsprechender Agrartechnik. Die Öffent­lichkeitsarbeit konnte mit dem Bau von Infozentren in den Naturschutzstationen Baitz und Buckow in­tensiviert werden. In den Naturschutzgebieten Ha­velländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen wurden Beobachtungstürme für Besucher errichtet. Flyer informierten Landwirte über Details für eine naturschutzgerechte Grünlandmahd und Besucher über die Groẞtrappen und Einzelheiten des Schutz­projekts. Ein Dokumentarfilm über die Groẞtrappe und die Schutzmaßnahmen wurde in Auftrag gege­ben und seine Produktion intensiv unterstützt. ,, Der märkische Strauß( 1994) vom Dokumentarfilmer SIEGFRIED BERGMANN war bis zur Fertigstellung der aktualisierten Version( ,, Die Rückkehr der Riesenvö­gel", 2005) bei den vor allem zur Balz der Groẞtrap­pen anreisenden Besuchern begehrt.

Das Life- Projekt endete formell mit der Zahlung der letzten Rate von knapp 100.000 DM durch die EU erst im Herbst 1996. Probleme des MUNR, die beim Grunderwerb von der EU geforderte Absiche­rung der Naturschutznutzung und die Unterbindung eines Weiterverkaufs der Flächen im Grundbuch verbindlich eintragen zu lassen, sorgten für diese Verzögerung. Für den Förderverein ergaben sich da­raus ernste finanzielle Probleme, weil die Bezahlung einiger Flächenkäufe und in Auftrag gegebener Ar­beiten inzwischen längst überfällig waren. Nach dem Abschluss des Life- Projektes waren in den Großtrap­peneinstandsgebieten Havelländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen mit insgesamt 2.300 ha gekaufter und 989 ha gepachteter Fläche 30% beider Schutzgebiete langfristig für eine Optimierung der Trappenlebensräume durch das Land Brandenburg und den Förderverein gesichert.

Als mit dem Erneuerbaren- Energien- Gesetz ( EEG 2000) die Monokulturen von Energieträgern für Biogasanlagen auch in den Schutzgebieten mas­siv gefördert und damit das Schutzziel, Sicherung der Biodiversität, nachhaltig gefährdet wurde, passte der Förderverein die Pachtverträge zur Erreichung der Naturschutzziele an. Trotz erheblicher Auflagen in den Verträgen hat bis heute kein Pächter die Zu­sammenarbeit mit dem Förderverein gekündigt.