Heft 
(2022) 29
Seite
138
Einzelbild herunterladen

Otis 29(2022): 138 –145 Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg STAATLICHE VOGELSC Torsten Langgemach, Torsten Ryslavy& Tobias Dürr HUTZWARTE BRANDENBU RG Eine interne Bilanzierung von zwanzig JahrenAk­tuelles aus der Vogelschutzwarte zeigte, dass die Konflikte durch die Windkraft für die Vogelwelt an vorderster Stelle in unserer Rubrik rangieren. In 14 Heften gab es einen oder mehrere Beiträge dazu. Dies liegt zum einen an der konkreten Landessitua­tion, die seit Ende der 1990er Jahre aktives Handeln erforderte, aber auch daran, dass Brandenburg dieses Thema im Rahmen der Arbeitsteilung in der Län­derarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten(LAG VSW) übernommen hat. Über die damit verbunde­nen Aktivitäten wurde regelmäßig berichtet. In den letzten Jahren ergaben sich dabei ständig neue Ar­beitsbereiche, bei denen die Federführung teils auch von den Vogelschutzwarten anderer Bundesländer übernommen wurde. Die für Außenstehende kaum noch überschaubaren Arbeitsbereiche seien hier aufgelistet, um die thematische Breite und den damit zusammenhängenden Arbeitsaufwand zu verdeutli­chen, aber auch die hohen fachlichen Anforderungen: Aufbau und dauernde Aktualisierung der ge­samtdeutschen und sogar europäischen Kollisi­onsdatenbank ständige Fortschreibung einer internationalen Literaturauswertung Verlustmonitoring über die Windkraft hinaus, um die durch sie verursachten Verluste in den Gesamtkontext zu stellen Abstandskriterien in Brandenburg sowie Mitar­beit an den gesamtdeutschen Empfehlungen der LAG VSW Schwellenwerte, Signifikanzniveau und die so­genannteProbabilistik, also Wahrscheinlich­keitsrechnung für das Auftreten von Kollisionen vor der Genehmigung von Anlagen kumulative Wirkungen der Gesamtheit der WEA auf Populationsebene Auseinandersetzung mit interessengesteuerten Beiträgen aus der Windkraft selbst Repowering, d. h. der Ersatz alter durch neue, leistungsstärkere und meist viel größere WEA methodische Mindeststandards zu faunistischen Erfassungen im Planungsprozess Ausnahmeregelungen von den besonderen Schutz­vorschriften nach§ 45(7) BNatSchG im Sinne der Windkraftentwicklung konkrete Planungen und Widerspruchsverfah­ren, regelmäßig bis zu Gerichtsverfahren automatische Erkennungs- und Abschaltsyste­me(Kameras und Radar) technische Minderungsmaßnahmen und kon­struktive Alternativen Windkraft im Wald Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Windkraft-Kriminalität diverse laufende Projekte, teils im Rahmen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppen Artenhilfsprogramme nach§ 45d BNatSchG zum Schutz der durch den Ausbau der erneuer­baren Energien betroffenen Arten. Das erste Halbjahr 2022 stand im Zeichen der Über­arbeitung des brandenburgischen Windkrafterlasses und seiner Anlagen. Das sogenannteOsterpaket der Bundesregierung veränderte dann die Rahmen­bedingungen vollständig, so dass ein Großteil dieser Arbeit umsonst war. Zudem standen und stehen nun die Ergebnisse langjähriger Auseinandersetzung der Vogelschutzwarte mit dem KonfliktVogelschutz und Windkraftnutzung auf dem Spiel. DasOster­paket ist ein umfassendes Gesetzespaket der Bun­desregierung, das der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien dienen soll. Genehmigungs­verfahren sollen vereinfacht werden,das Repowering soll erleichtert werden, und Schutzgebiete werden nur noch mit Einschränkungen berücksichtigt. Eine Übersicht liefert z. B. K ruckenberg (2022), der sich ebenso wie G ellermann (2022) auch mit den juristi­schen und inhaltlichen Schwachstellen auseinander-