Herbert Goetze*
Regelschullehrer in Integrationsklassen
kräften eingesetzt zu werden. Eine besondere Kompetenz zum Umgang mit Verhaltensgestörten wird damit nicht sichtbar, scheint allerdings auch nicht besonders intensiv angestrebt zu werden.
Was also Lehrereinstellung und-kompetenz angeht, ist aus diesen Ergebnissen zu schließen:
Eine dem gegenwärtigen Fachstand angemessene Unterrichtung verhaltensgestörter Kinder durch Regelschullehrer in Integrationsklassen scheint nicht gesichert zu sein. Der verfassungsgemäße Anspruch dieser Zielgruppe auf Bildung und Erziehung würde damit unter den gegenwärtigen Bedingungen in Integrationsklassen kaum gewährleistet. Offensichtlich müssen erst noch jene Strukturen geschaffen werden, die die Bedürfnisse dieser Zielgruppe deutlicher berücksichtigen. Der Aufbau neuer Strukturen wird nicht nur die Institution Schule, vielmehr auch Einstellungs- und Kompetenzänderungen der Lehrkräfte zum Inhalt haben müssen neben direkten und indirekten Beeinflussungen(wie Beratung des Klassenlehrers durch Beratungsteams aus Sonderschullehrern und Schulpsychologen, vgl. Graden et al., 1985).
Damit erweisen sich die vorgetragenen Schlüsse als eher ernüchternd und depri
Literatur
mierend, wenn die mit Emphase und Engagement vorgetragenen Argumente von Integrationsvertretern gegenübergestellt werden. Das hier verarbeitete empirische Material darf jedoch in seinem Aussagegehalt nicht überbewertet werden, entstammt es doch dem angloamerikanischen Sprachraum,
Daß in diese Literaturanalyse lediglich anglo-amerikanische Arbeiten eingehen konnten, hat Implikationen hinsichtlich deutschsprachiger Integrationsforschung: ® Zunächst werden die hier vorgetragenen Ergebnisse lediglich Geltung für den Sprachbereich beanspruchen können, in welchem sie entstanden sind, Andererseits scheinen die in der Unterrichtung Verhaltensgestörter erkennbaren Probleme in allen westlichen Ländern ähnlich zu sein. Persönliche Recherchen des Verfassers ergaben: Viele Lehrer aus Lafayette(Indiana) sehen sich ähnlichen Problemen gegenüber wie ihre Kollegen aus Schenefeld(Holstein).
Als sachkundige Argumentationsgrund
lagen auch für den deutschsprachigen
Bereich scheinen mir deshalb angloamerikanische Arbeiten(bei Vorliegen ähnlicher Ausgangsbedingungen) solange von Bedeutung zu sein, bis hiesige, empirisch fundierte Forschungsergebnisse an ihre Stelle treten können.
® Daß eine international angelegte Lite
ratursuche keine deutschsprachigen Ar
beiten zum Thema hervorgebracht hat, kann wiederum zwei Gründe haben:
1. Es liegen keine einschlägigen Untersuchungen vor.
2. Eingereichte Untersuchungen entsprechen nicht internationalen Standards, so daß sie zurückgewiesen worden sind.
Kann an dieser Stelle auch nicht ent
schieden werden, warum Deutschspra
chiges nicht aufzufinden ist, so ist aus diesem Tatbestand doch als Forderung abzuleiten: Forschungsbemühungen müssen hierzulande erheblich intensiviert werden, sollen pädagogische und politische Entscheidungen auf gesicherter
Grundlage gefällt werden. So darf die
Frage, welche nachweisbaren Einflüsse
von deutschen Regelschullehrern in Hin
blick auf die gemeinsame Unterrichtung von Regelschülern und Schülern mit
Verhaltensstörungen ausgehen, und wie
konstruktive Änderungen zu erreichen
sind, nicht mehr Mutmaßungen und
Spekulationen bzw. Versuch-und-Irrtum
Prozeduren überlassen bleiben.
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