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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Das Versagen der deutschen Heilpädagogik Der Personstatus der Schwerstbehinderten

Zwei Argumente gegen Anstötz Stellungnahme zu Ch. Anstötz: und das Recht auf Leben

Von Heinrich Schurad

Mit zwei Argumenten unter vielen fordert Anstötz besonders zum Widerspruch heraus, einmal mit dem Vorwurf der Rückständigkeit der deutschsprachigen Heilpädagogik in fundamentalen ehtischen Fragestel­lungen, zum anderen mit der Darstellung Singers u.a. bezüglich des Person-Status menschlicher Lebewesen. Die Gegenpositionen des Autors, daß für die deutsch­sprachige Heil- und Sonderpädagogik kein Bedarf an einer Position besteht, die das Töten von Menschen legitimiert die Erfahrungen aus der NS-Zeit kön­nen vielmehr als didaktisches Lehrstück in Sachen Ethik deutlicher an das Ausland vermittelt werden, daß der Personalbegriff als primär philosophisch-an­thropologischer denkbar ungeeignet ist, um das Tö­ten von Menschen zu rechtfertigen und den Vorwurf . des‚Gattungsegoismus gelten zu lassen, machen die Unlogik der Position von Anstötz deutlich, da der Mensch als Geist-Seele-Leib-Einheit ein unabtrenn­bares Prinzip von Leben und Lernen darstellt.

der entfacht zu haben.

Anstötz darf für sich in Anspruch neh­men, in seinen Artikeln zur ethischen

deutschsprachigen Heilpädagogik

Ethik der Heilpädagogik

Especially two arguments of Anstötz seem to be con­tradictory to the usual scientific opinion. On the one hand he asserts, that the german pedagogy for special education of severely and profoundly mentally handycapped children is antiquated in ethics. On the other hand the representation of Singers thesis, that profoundly handycapped are not persons, is a very contradictory argument.

The first argument: There is no need to legitimate killing of human persons because of ethical view. The experience with theDrittes Reich and NS­ideology should be imported to other countries as a didactic play forreasonable killing.

The second argument: The termperson includes a philosophic-anthropological conception and there­fore isnt qualified to legitimate killing of human beings(f.e.: profoundly mentally handycapped).. The illogical position of Anstötz leads topetitio principii because man as body-spirit-soulunit re­presents an unique and inviolable principle of living and learning.

maliter mit der NS-Zeit in Beziehung zu bringen(Vorwurf des Dogmatismus). Er

Rechtfertigung des Tötens z.B. Schwerst­behinderter(vgl. Anstötz 1988; 1989) eine furiose Diskussion um den Stellen­wert des Lebens schwerstbehinderter Menschen bzw. des Rechts auf Leben der angesprochenen Klientel vor dem Hintergrund einer Ethik-Konstitution

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Dabei haut er mit Keulenschlägen auf eine in Fragen der Ethik nach seiner Meinung eherprovinzielle Heilpäd­agogik ein und unterstellt ihr im Grun­de einen leichtfertigen Umgang mit ethi­schen Fragestellungen und scheut sich dabei nicht, auch die Nachkriegszeit for­

argumentiert aus der Position des Kriti­schen Rationalismus und einer ihr nahe­stehenden Analytischen Philosophie, die im Umgang mit dem FaktorMensch und seine Welt sehr transparent argu­mentiert und denStückwerkcharakter von wissenschaftlicher Theorie und Er­

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 4, 1990