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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Christoph Anstötz*

Entgegnungen auf Buchkremers Kritik

ge und doch eher halbherzig artikulierte Kundgabe einerallgemeinen kosmi­schen Sympathie(Buchkremer 1989, 134), von der er zugibt, daß sie sich schwerlich konsequent einlösen läßt; im­merhin ist er neben Feuser einer der we­nigen Heilpädagogen, die der ansonsten in unserer Disziplin so sehr betonten Gattungsgrenze(Anstötz 1988) eher skeptisch gegenüberstehen. Weniger kraß als bei vielen zeitgenössischen Heilpäd­agogen sonst, liegt aber auch hier eine argumentativ nicht abgesicherte Bevor­zugung der menschlichen Gattung gegen ­über anderen Spezies vor, was von Too­ley und anderen Ethikern kritisiert wird. Insofern Buchkremer Stellung bezieht zum Recht auf Leben und Entscheidun­gen in dem von ihm vertretenen Sinne fällt, macht er nichts anderes als sich selbst die gegenüber anderen kritisierte

Literatur

Rolle zuzubilligen,Richter über das Gut des Lebens zu sein(Buchkremer 1989, 134). Und was dasGewand der Rationalität(Buchkremer 1989, 134) betrifft, so hat er, wenn man sich seine Vorgehensweise insgesamt betrachtet, doch offenbar selbst nichts anderes an.

Auf seine abschließende Bemerkung möchte ich noch antworten: Gern arbei­te ich zusammen mit Hansjosef Buchkre­mer in unserem bescheidenen Rahmen an einer humaneren Zukunft, für die die Heilpädagogik besondere Verpflichtun­genangesichts extremer psychischer, physischer und sozialer Behinderung und Schwäche von Mitmenschen(Buch­kremer 1975, 126; vgl. auch Anstötz 1989b) zu übernehmen hat. Auch die Be­handlung existentieller Grundfragen, die Thema der vorliegenden Auseinanderset­zungen waren, gehören mit in diese Dis­

kussion, auch wenn im Zentrum der Heilpädagogik nach wie vor die Lösung von Rehabilitationsproblemen steht. Die von Buchkremer bereits 1975(127) in Anlehnung an Habermas hervorgehobe­nenGrundnormen vernünftiger Rede schaffen eine Kommunikationsbasis, die uns verpflichtet, Argumente auch dann ernst zu nehmen und zu diskutieren, wenn sie Folgerungen hervorbringen, die unsere tiefsten Überzeugungen erschüt­tern. Die Frage der Ethik ist die nach dem Richtigen und Falschen und nicht die Frage danach, wie wir das, was wir uns wünschen oder was wir wollen oder was wir zu meinen gewohnt sind, mit Hilfe psychologisch möglichst effektiver Strategien gegenüber anderen Anschau­ungen durchsetzen und realisieren kön­nen.

Albert, H.(1979). Ethik und Meta-Ethik. In Albert, H.; Topitsch, E. (Hrsg.). Werturteilsstreit. 2. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Albert, H.(1980). Traktat über kritische Vernunft. 4. Aufl. Tübingen: Mohr.

Anstötz, Chr.(1989a). Ethik der Heilpädagogik und das Recht auf Le­ben. Darstellung der Position Michael Tooleys. Heilpädagogische Forschung XV, H.3, S. 127-132.

Anstötz, Chr.(1989b). Persönliche Erklärung zu den Ereignissen um den Singer-Vortrag. Veröffentlichte Stellungnahme Universität Dortmund am 15.6.1989.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. Ch. Anstötz

Universität Dortmund

Fachbereich 13

Sondererziehung und Rehabilitation Geistigbehindertenpädagogik Postfach 50 05 00

D-4600 Dortmund 50

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG

Band XV, Heft 3, 1989

Buchkremer, Hj.(1975). Ansatz einer Metatheorie der Motivation für Sondererziehung, Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialar­beit. Archiv für angewandte Sozialpädagogik 6, 121132.

Buchkremer, Hj.(1989). Töten und Tabu. Heilpädagogische For­schung XV, H.3, S. 133141.

Singer, P.(1984). Praktische Ethik. Stuttgart: Reclam jun.

Tooley, M.(1972). Abortion and infanticide. Philosophy and Public Affairs 2, 3765.

Tooley, M.(1985). Abortion and infanticide. Oxford: Clarendon Press.

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