Christoph Anstötz*
Entgegnungen auf Buchkremers Kritik
ge und doch eher halbherzig artikulierte Kundgabe einer„allgemeinen kosmischen Sympathie‘(Buchkremer 1989, 134), von der er zugibt, daß sie sich schwerlich konsequent einlösen läßt; immerhin ist er neben Feuser einer der wenigen Heilpädagogen, die der ansonsten in unserer Disziplin so sehr betonten Gattungsgrenze(Anstötz 1988) eher skeptisch gegenüberstehen. Weniger kraß als bei vielen zeitgenössischen Heilpädagogen sonst, liegt aber auch hier eine argumentativ nicht abgesicherte Bevorzugung der menschlichen Gattung gegen über anderen Spezies vor, was von Tooley und anderen Ethikern kritisiert wird. Insofern Buchkremer Stellung bezieht zum Recht auf Leben und Entscheidungen in dem von ihm vertretenen Sinne fällt, macht er nichts anderes als sich selbst die gegenüber anderen kritisierte
Literatur
Rolle zuzubilligen,„Richter über das Gut des Lebens zu sein‘(Buchkremer 1989, 134). Und was das„Gewand der Rationalität‘(Buchkremer 1989, 134) betrifft, so hat er, wenn man sich seine Vorgehensweise insgesamt betrachtet, doch offenbar selbst nichts anderes an.
Auf seine abschließende Bemerkung möchte ich noch antworten: Gern arbeite ich zusammen mit Hansjosef Buchkremer in unserem bescheidenen Rahmen an einer humaneren Zukunft, für die die Heilpädagogik besondere Verpflichtungen„angesichts extremer psychischer, physischer und sozialer Behinderung und Schwäche von Mitmenschen“(Buchkremer 1975, 126; vgl. auch Anstötz 1989b) zu übernehmen hat. Auch die Behandlung existentieller Grundfragen, die Thema der vorliegenden Auseinandersetzungen waren, gehören mit in diese Dis
kussion, auch wenn im Zentrum der Heilpädagogik nach wie vor die Lösung von Rehabilitationsproblemen steht. Die von Buchkremer bereits 1975(127) in Anlehnung an Habermas hervorgehobenen„Grundnormen vernünftiger Rede“ schaffen eine Kommunikationsbasis, die uns verpflichtet, Argumente auch dann ernst zu nehmen und zu diskutieren, wenn sie Folgerungen hervorbringen, die unsere tiefsten Überzeugungen erschüttern. Die Frage der Ethik ist die nach dem Richtigen und Falschen und nicht die Frage danach, wie wir das, was wir uns wünschen oder was wir wollen oder was wir zu meinen gewohnt sind, mit Hilfe psychologisch möglichst effektiver Strategien gegenüber anderen Anschauungen durchsetzen und realisieren können.
Albert, H.(1979). Ethik und Meta-Ethik. In Albert, H.; Topitsch, E. (Hrsg.). Werturteilsstreit. 2. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
Albert, H.(1980). Traktat über kritische Vernunft. 4. Aufl. Tübingen: Mohr.
Anstötz, Chr.(1989a). Ethik der Heilpädagogik und das Recht auf Leben. Darstellung der Position Michael Tooleys. Heilpädagogische Forschung XV, H.3, S. 127-132.
Anstötz, Chr.(1989b). Persönliche Erklärung zu den Ereignissen um den Singer-Vortrag. Veröffentlichte Stellungnahme Universität Dortmund am 15.6.1989.
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. Ch. Anstötz
Universität Dortmund
Fachbereich 13
Sondererziehung und Rehabilitation Geistigbehindertenpädagogik Postfach 50 05 00
D-4600 Dortmund 50
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG
Band XV, Heft 3, 1989
Buchkremer, Hj.(1975). Ansatz einer Metatheorie der Motivation für Sondererziehung, Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Archiv für angewandte Sozialpädagogik 6, 121—132.
Buchkremer, Hj.(1989). Töten und Tabu. Heilpädagogische Forschung XV, H.3, S. 133—141.
Singer, P.(1984). Praktische Ethik. Stuttgart: Reclam jun.
Tooley, M.(1972). Abortion and infanticide. Philosophy and Public Affairs 2, 37—65.
Tooley, M.(1985). Abortion and infanticide. Oxford: Clarendon Press.
145