und spricht den Herren Geistlichen, Kantoren und Lehrern unserer Provinz gegenüber an dieser Stelle den Wunsch aus, daß die Genannten die Freundlichkeit haben möchten, mich wissen zu lassen, wo sich dergleichen findet. Erlaubt es ihre Zeit, eine kurze Beschreibung beizufügen, so werd’ ich ihnen dopelt zu Dank verpflichtet sein. Zuschriften bitte ich zu adressieren an Theodor Fontane, Alte Jakobsstraße 171.
Berlin, im April 1863.“
S. außerdem: W. Bd. III, S. 932, Anmerkung Nr. 649 zu Oderland. Bd. I.
3 Notizbuch A 7, steifbroschiert, 10,5X16 cm, Aufschrift mit Tinte: „Cunersdorff. (Mittheilungen der Frau v. M.: noch nachträglich zu benutzen.
Das Schloß in Berlin.
Bildergallerie. Brautkammer. Kapelle Sophie Charlottens. Verzeichniß interessanter Bilder.
Alte Bäume.
Schnitzaltäre. (Verzeichnis)
Lichterfelde. Werbellin. Trampe. Heekeiberg. Haselberg. Schulzendorf. Reiche- now. Reichenberg. Buckow. Grazin. Tempelberg. Denkmal bei ,Wüste Geilsdorf“. Jahnsfelde.
Das Krönungsbild von 1701.
Die unaechten Fahnen von der Hanauer Schlacht. (Volkslied)
Gedicht von Bossaert.“
Bl. 77-96 Eintragungen mit Tinte.
4 Bericht der Oberbaudeputation vom 17. August 1815 an das Ministerium des Innern, abgedruckt in der Zeitschrift „Die Denkmalpflege“, Jahrgang 1906. S. 6 ff.
5 S. Staatsarchiv Potsdam, Pr. B. Rep. 3 B Regierungsbezirk Frankfurt I, XH 2, Altertumsfunde, Kunstsammlungen, Aufbewahrung von Urkunden usw. 1821— 1826. Kopie des Schreibens des Staatskanzlers von Hardenberg vom 18. Dezember 1821 an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, von Heydebreck. Aus einer Akte des ehern. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, die Berichte in gleicher Sache und Denkmalverzeichnisse enthält, geht hervor, daß die anderen preußischen Provinzen Schreiben gleichen Inhalts erhalten hatten.
S. Deutsches Zentralarchiv Merseburg, Hist. Abt. II, Rep. 76 V Sekt. 1 Abt. VI, Nr. 2 a, Inventarisation der im Preußischen Staate vorhandenen Kunstdenk- mäler . . . 1844—1845. Die in dieser Akte befindlichen Denkmalverzeichnisse aus den zwanziger wie auch aus den vierziger Jahren sind zwar nicht vollständig auf uns überkommen, das Vorhandene reicht aber aus, um ein Urteil über den damaligen Stand der Erfassung zu gewinnen.
6 Allerh. Kabinetts-Ordre vom 15. Januar 1842, s. A. von Wussow: Die Erhaltung der Denkmäler in den Kulturstaaten der Gegenwart. Berlin 1885, I S. 44.
7 Alexander Ferdinand von Quast (1807-1877), Architekt und Schinkelschüler. Allerh. Kabinetts-Ordre vom 1. Juli 1843 betr. Anstellung des Architekten von Quast als Konservator der Kunstdenkmäler. Mit der dazu am 24. Januar 1844 erlassenen Instruktion wird dem Konservator auch die Berichtigung und Vervollständigung der Inventare übertragen. Vgl. H. Lezius: Das Recht der Denkmalpflege in Preußen. Berlin 1908. S. 57 ff.
8 Franz Theodor Kugler (1808-1858), Kunsthistoriker, Geschichtsschreiber, Dichter. War als Vortragender Rat für Kunstangelegenheiten im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten auch für den Denkmalschutz verantwortlich und hat neben Quast und Stüler auf diesem Gebiet nicht allein einen bedeutenden Einfluß gehabt, sondern zeichnete sich vor vielen anderen
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