seinem „Tractat vom Steppenwolf“, S. 16: „Der (Klein-)Bürger ist... seinem Wesen nach ein Geschöpf von schwachem Lebensantrieb, ängstlich, jede Preisgabe seiner selbst fürchtend, leicht zu regieren“.
X. 1853 Elementarlehrer an der Mittelschule zu WittstockjDosse
Dr. Lau’s Versetzung unterbleibt. Der Magistrat beendet jedoch mit 1. April 1853 die einem „Literaten“ zukommende Verwendung Dr. Lau’s an der Oberschule und weist ihm die Stellung eines Elementarlehrers an der Mittelschule zu.
Dr. Lau erhebt 1853/54 in drei Schreiben an Regierung und Oberpräsidium Einspruch gegen diese Maßnahme. Er sei zum 4. Elementarlehrer degradiert und an eine Schule verwiesen worden, die nach den örtlichen Verhältnissen Armenschule sei, in die er eben so wenig mit seinen Kräften wie mit seinen Ansprüchen gehöre.
Dr. Lau’s jetziger Wirkungskreis entspreche, so schreibt demgegenüber der Magistrat am 12. April 1855 an die Regierung (wörtlich): „nach unserer pflichtmäßigen, auf langjähriger Erfahrung beruhenden Überzeugung seinen Fähigkeiten und bisherigen Leistungen“. Die Neuregelung habe ihren Grund darin, „die oberen Klassen..., in welchen der Dr. Lau ... unterrichtete, vor ihrem gänzlichen Ruin zu bewahren“.
Am 27. Juni 1854 berichtet Konsistorialrat Striez der Regierung über das Schulwesen in Wittstock:
.. . das Lehrpersonal - 2 Rektoren, 17 Lehrer und 2 Lehrerinnen - besteht aus brauchbaren, teilweise auch guten und sehr tüchtigen Individuen, unter denen freilich dem Konrektor Lau . . ., den man zwar nicht ohne Berechtigung, aber doch mit einiger Härte und . . . zum Schaden der niederen Knabenschule dieser . . . überwiesen hat, .. . mehr Takt und didaktische und disziplinarische Tüchtigkeit zu wünschen wäre. Er hat sich so unbeliebt gemacht und nach aller Urteil so wenig geleistet, daß keine Stimme zu seinen Gunsten gehört wird, obgleich seine Vorgesetzten sehr verschiedenen Richtungen angehören . . . Sein Wesen und Auftreten und die Lektionen, in denen ich ihn gehört habe, empfehlen ihn durchaus nicht.
Eine Randnotiz des Kreisschulinspektors auf dem dritten Schreiben Dr. Lau’s besagt u. a.: Dr. Lau sei
ein doch nicht unverschuldetes Opfer der Verhältnisse geworden . .. mag er in seiner jetzigen Stellung eine ihm wiederfahrene Strafe für sein früheres unangemessenes Verhalten erblicken, da er nur mit genauer Not einer Disziplinar-Untersuchung entgangen ist.
XI. 1856—1887. Ruhestand / Kirchenkassenrendant und Tod
Eigenem „Wunsche und Anträge gemäß“ wird Konrektor Dr. Lau vom 1. April 1856 ab mit einer jährlichen Pension von 280 Talern in den Ruhestarid versetzt.
Da die Pensionierung des Lau (so berichtet der Magistrat weiter nach Potsdam,) weder in seinem Alter noch in seiner Unbrauchbarkeit, sondern in andren persönlichen Verhältnissen zwischen ihm und dem Rektor Fielitz ihren Grund hat, so haben wir uns die Rehabilitierung des Lau in dem Falle Vorbehalten, wenn veränderte Umstände solches wünschenswert erscheinen lassen möchten.
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