In einem solchen hatte Wilhelm Raabe seinem Unmut mit folgendem Ausdruck verliehen: „Wirklich vornehme Naturen schämen sich stets für viele, mit denen sie es im Wandel und Handel dieser Erde zu thun bekommen, mit. Sie lassen sich aber grade deshalb desto williger bereit finden, alles das, was man von ihnen zu haben wünscht, herzugeben, freilich nur, um so rasch als möglich wieder Ruhe zu bekommen vor der Narrheit und Unverschämtheit des laufenden Tages. Das Beste, was der Mensch im Leben haben kann, ist ein Stück von dem, was er im Tode ganz haben wird — Ruhe.“ Mein milder denkender Papa dagegen bedachte die mannigfachen Umstände, welche jedem Sammler aus seiner Leidenschaft erwachsen. Hinter den giftspritzenden W. Raabe schrieb daher der gütig verstehende Theodor Fontane: „Müh’ und Arbeit sind der Preis, den man für das Gelingen zahlt. Was weniger kostets, ist wenig wert.“
Christel Läufer (Berlin)
Der handschriftliche Nachlaß Theodor Fontanes *)
1.1 Der Nachlaß im Besitz der Familie
Theodor Fontane hatte sich zu Beginn des Jahres 1892, kurz nach Vollendung seines 72. Lebensjahres, dazu entschlossen, sein Testament zu machen. In juristischen Fragen wenig erfahren, wandte er sich an den Justizrat Dr. Paul Meyer, der — ein Freund seines Sohnes Theodor und Schwager seines Bankiers Julius Sternheim — ihm bekannt und vertraut war.
Da eigene Zeugnisse Fontanes über die Vorbesprechungen zur Abfassung des Testamententwurfs nicht existieren, können nur die „Erinnerungen“ 1 Paul Meyers als Quelle dienen. Meyer berichtet, daß Fontane im ersten Gespräch über seinen letzten Willen angeordnet habe, „daß alle ungedruckten Schriftstücke, die in seinem Nachlaß vorgefunden würden, verbrannt werden sollten.“ 2 Mit dieser Bestimmung, die von einer stark empfundenen Verantwortung des Dichters für sein Werk zeugt, mochte sich Paul Meyer nicht einverstanden erklären, da er zu Recht viel Wertvolles unter den ungedruckten Manuskripten vermutete. Die ökonomische Situation der Dichterfamilie, deren Einkommen ausschließlich auf der schriftstellerischen Arbeit Fontanes basierte, bot ihm die Möglichkeit des Einspruchs; er verwies darauf, daß im Falle solcher Regelung eine möglicherweise bedeutende Einnahme für Frau und Tochter ver-
•) Aus der Dissertation von Christel Läufer: „Vollständige Verzeichnung und Erschließung der Werkhandschriften .Unwiederbringlich', ,EfEi Briest', ,Der Stech- lin' von Theodor Fontane“. Berlin, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften, Zentralinstitut für Literaturgeschichte. Bd. 1. 2. Berlin, 7. 5. 1973.
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