loren wäre, wenn ein fast fertiges Manuskript, wie beispielsweise der kurz vor dem Abschluß stehende Roman „Elfi Briest“, davon betroffen würde. 3 Dieser Hinweis hatte den gewünschten Erfolg: Die Sorge um die finanzielle Sicherstellung seiner Angehörigen bewog Fontane zur Zurücknahme der Verfügung.
Um jedoch dem Verantwortungsgefühl des Dichters für seine handschriftliche Hinterlassenschaft Rechnung zu tragen, schlug Meyer vor, eine Kommission zu bestellen „und dieser die Entscheidung über den ungedruckten Nachlaß zu überlassen“. 4 Einem Brief Fontanes an Paul Meyer vom 12. Februar 1892 5 ist zu entnehmen, daß Fontane diesen Vorschlag akzeptiert und als Kommissionsmitglieder Dr. Paul Meyer, die Tochter Martha Fontane und Dr. Paul Schlenther benannt hatte.
Dieses Schreiben mußte bisher als einziger Beleg dafür gelten, wie gewissenhaft Fontane den von Paul Meyer im Anschluß an die Vorbesprechungen formulierten Testamententwurf überarbeitet hat. Die Überprüfung der Fontane-Handschriften-Bestände in Bibliotheken und Instituten der Deutschen Demokratischen Republik hat ergeben, daß noch ein weiteres Zeugnis erhalten geblieben ist, und zwar auf einer Manuskriptrückseite 0 im Konvolut „Effi Briest“, das sich im Besitz des Märkischen Museums in Berlin befindet. Es enthält zwar keine unmittelbare Aussage zur handschriftlichen Hinterlassenschaft, erscheint für den Zusammenhang jedoch wichtig genug, um die Einfügung an dieser Stelle zu rechtfertigen.
„§ 4. Kann glaube ich wegfallen, da ich die Geschichte ein für allemal an Theo abgetreten habe. Der ganze Brast ist nicht mehr meine, sondern seine.
Nur das ist vielleicht noch aufzunehmen, daß zu einer nicht genau zu bestimmenden Zeit nach einem zwischen Dominik u. F. Fontane stattgehabten Uebereinkommen, E. Dominik das Recht hat, Stine in die ,Ges: Werke* auf zu nehmen.
.übertragene Verlagsrechte“*.
Die Aufzeichnungen lassen erkennen, daß Fontane sorgfältig und detailliert sowohl über die Verlagsrechte als auch über seine Vermögenswerte — der Paragraph 4 des Testaments regelt die Erbberechtigung für „Geld oder Werthpapiere(n)“ 7 — Bestimmungen getroffen hat; man darf schlußfolgern, daß auch die Befugnisse der Kommission, die sein geistiges Erbe verwalten sollte, eindeutig festgelegt worden sind.
Das fertige Testament wurde Anfang März 1892 8 vom Ehepaar Fontane im Amtsgericht in der Neuen Friedrichstraße in Berlin hinterlegt. Fontane schreibt darüber am 10. März 1892 an die Tochter Mete:
„Unser Leben wickelt sich im alten Geleise ab. Aber doch mit kleinen Apartheiten. Am Montag waren wir auf dem Gericht, um unser Testament zu deponiren. Die betr. Gerichtsabtheilung hat ihren Sitz im alten Kadettencorps in der Neuen Friedridhs-
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