gen von sprachlichen Gegebenheiten leiten ließ, darf man annehmen, daß er im damaligen Brandenburg slawisch sprechende Bevölkerungsgruppen gekannt hat. Ähnliche Erwägungen legt auch die Lektüre der kleinen Schrift „Wandalia“ 107 nahe, die Albertus Krantz im Jahre 1575 zu Frankfurt herausgab.
Wenn man schließlich von der Gesamtzahl der vom Kurfürsten Friedrich Wilhelm noch um 1678 auf 500 bis 600 bezifferten wendischen Dörfer Brandenburgs 108 alle sorbischsprachigen Gemeinden der inkorporierten Territorien in Abzug bringt 100 , so verbleiben immer noch reichlich 200 wendische Dörfer außerhalb des sorbischen Bereiches. Sicherlich teilen sich in diese Zahl zunächst und vor allem die altmärkischen Polaben 110 sowie die Kaschuben im Ostzipfel der Neumark, die damals bis in die Gegend von Dramburg und Schiwelbein reichte 111 . Da indessen beide genannten Restgebiete slawischer Sprache während des ausgehenden 17. Jahrhunderts nachweislich schon stark eingeschrumpft waren, erscheint es sehr wahrscheinlich, daß zumindest noch ein drittes Reliktgebiet am Zustandekommen einer so relativ hohen Ortszahl beteiligt gewesen sein muß.
Daß dabei in erster Linie an das Oderbruch — und zwar seinen südlichen (Lebuser) Teil, dem sowohl Letschin als auch Quilitz zugehören, zu denken ist, legen auch die ursprünglichen Rekrutierungsverhältnisse zu dem 1714 vom Soldatenkönig gegründeten „Wendenregiment“ nahe 112 . Während sieben Kompanien des Truppenteils ihre Mannschaft aus der sorbischen Bevölkerung des Kreises Cottbus erhielten, wurden die restlichen fünf im Amte Storkow (also im Wendischen Distrikt der Kurmark) bzw. in Teilen des Kreises Lebus rekrutiert. Interessant ist jedoch eine aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges stammende Mitteilung, daß sich damals nur noch die Cottbuser Regimentsangehörigen in ihrer Gesamtheit der wendischen Sprache bedienten 113 . Vielleicht darf man aus den letzten beiden datierbaren Nachrichten die Schlußfolgerung ziehen, daß sich im südlichen Oderbruch der Sprachwechsel vom Slawischen zum Deutschen während der beiden Generationen zwischen etwa 1680 und 1740 vollzog und auch seinen Abschluß gefunden hat. Wenigstens sei diese Vermutung als Arbeitsthese, die dem gegenwärtig möglichen Ermittlungsstand entspricht, ausgesprochen. Ob sie sich durch weitere und vor allem konkretere Quellenbelege — ähnlich wie sie für den wendischen Distrikt 114 oder das hannoversche Wendland 115 beigebracht werden konnten — erhärten wird, muß dahingestellt bleiben, zumal derartige Vorgänge — wie Fontane bereits ganz richtig bemerkt hat — häufig von Kanzlisten und Chronisten der Verzeichnung nicht für wert befunden wurden.
Man darf also sagen, daß Fontanes Ausführungen über die Wenden im Oderbruch auch von der faktologischen Seite her nicht wesentlich zu er-
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