den man „das makelloseste Kunstwerk Fontanes“ genannt hat . 31 Fontane selbst freilich pflichtete einem Kritiker bei, daß der Gräfin Tod doch sehr stark auch auf den Grafen fällt und daß das eine härtere Strafe ist, als seine kleine Techtelmechtel-Schuld verdient .“ 32 Er stimmt weiter darin zu. daß dies vom künstlerischen Standpunkt aus nicht befriedige — „die Kunst hat eben ihre eigenen Gesetze .“ 3 ' 1 „Aber“ — so verteidigt er sich — „es ist alles nach dem Leben gezeichnet.“ :,/ * Und im Leben ist das Verhältnis von Schuld und Strafe nicht immer aufzurechnen. Gelegentlich scheint es zu streng herzugehen. Und dann wieder fällt „rätselhaft“ „die Gnade ... der Vernichtung in den Arm .“ 35
Anmerkungen
1 Hans-Friedrich Rosenfeld: Zur Entstehung Fontanescher Romane. Groningen, Den Haag 1926
Erst nach Abschluß dieser Studie wurde Verf. bekannt, daß w. Keitel/H. Nürnberger in der Hanser-Ausgabe der Werke Theodor Fontanes (Abt. i, 2. Bd. München 1971) „auf den scheinbaren Widerspruch“ aufmerksam gemacht haben (S. 980), der zwischen einem Mitglied der Familie von Maltzahn und einem Baron Plessen-Ivenack besteht. Die weiterführenden Angaben der Studie können die These präzisieren. Rosenfeld stand zur Verfügung- was ihm Archivrat Berthold Schmidt aus einer im Druck befindlichen „Geschichte des Geschlechtes von Maltzan und von Maltzahn“. Schleiz ab 1900, mitteilte. Der entscheidende letzte Band erschien 1926, im gleichen Jahr wie Rosenfelds Arbeit.
2 Th. Fontane, Briefe an Julius Rodenberg. Hrsg, von H.-H. Reuter, Berlin 1969, S. 26 ff.:
„Vor drei, vier Jahren schrieb mir Frau Geh. R. Brunnemann, geb. v. Meyerinck (Schwester der mal so schönen Geh. R. Böhm, die Ihnen gewiß bekannt ist), einen langen Brief aus Italien und darin angeregt durch eine Novelle von mir - folgende Familiengeschichte. Baron Plessen-Ivenack. auf Schloß Ivenack in strelitz, Kavalier comme il faut. Ehrenmann, lebte seit 18 Jahren in einer glücklichen Ehe. Die Frau 37. noch schön, etwas fromm (die Strelitzer tun es nicht anders). Er Kammerherr. Als solcher wird er zu vorübergehender Dienstleistung an den Strelitzer Hof berufen. Hier macht er die Bekanntschaft eines jungen pommer- schen Fräuleins, v. Dewitz, eines Ausbundes nicht von Schönheit, aber von Plquanterie. Den Rest brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Er ist behext, kehrt nach Ivenack zurück und sagt seiner Frau: sie müßten sich trennen, so und so. Die Frau, tödlich getroffen, willigt in alles und geht. Die Scheidung wird gerichtlich ausgesprochen. Und nun kehrt der Baron nach Strelitz zurück und wirbt in aller Form um die Dewitz. Die lacht ihn aus. Sie steht eben auf dem Punkte, sich mit einem ebenso reichen, aber unverheirateten Herrn aus der Strelitzer Gesellschaft zu verloben. Der arme Kerl, er hat die Taube auf dem Dach gewollt und hat nun weder Taube noch Sperling. Alles weg. Er geht ins Ausland, ist ein unglücklicher, blamierter und halb dem Ridikül verfallener Mann. Inzwischen aber ist die älteste Tochter, die beide Eltern gleich schwärmerisch liebt, herangewachsen, es spielen allerhand Szenen in der Verwandtschaft, Versöhnungsversuche drängen sich, und das Ende vom Liede ist: es soll alles vergessen sein. Zwei Jahre sind vergangen. Die Frau willigt ein. und unter nie dagewesener Pracht, darin sich der Jubel des ganzen Landes Strelitz mischt, wird das geschiedene Paar zum zweiten Male getraut. Alles steht Kopf, der Hof nimmt teil, Telegramme von Gott weiß woher, Musik und Toaste. Plötzlich aber ist die wieder Getraute, die wieder Strahlende, die wieder scheinbar Glückliche von der Seite ihres Mannes verschwunden, und als man nach ihr sucht, findet man sie tot am Teich. Und auf ihrem Zimmer einen Brief, der nichts enthält als das Wort: Unwiederbringlich.“
3 Rosenfeld, S. 25.
3a In der Tat war ein Neffe von Carl v. M„ nämlich Adolf v. M.. Graf v. Plessen, mit Elisabeth von Mayaringk, Tochter des preußischen Generals Richard v. Maya- ringk, verheiratet. Adolf war seit 1862 Majoratsherr. Die Schreibweisen wechseln, Meyerinck und Mayaringk kommen vor. Es handelt sich um ein Clevesches Geschlecht, von dem seit dem 17. Jahrh. Abkömmlinge in Kurbrandenburgischen und K.-preußlschen Diensten standen. Vgl. E. H. Kneschke, Deutsches Adelslexikon 1859 ff., Band 6, S. 280.
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