Heft 
(1890) 08
Seite
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dieser zum Theil morschen Stützen des Staatsbaues das gesammte, schwankende Gefüge zu Fall bringen könnte.

Bis zum Tode seiner Mutter(29. Nov. 1780) hatte Josef immer­hin nur geringen Einfluß auf Regierung und Verwaltung; höchstens das Militärwesen Oesterreichs erfreute sich seiner umgestaltenden, verbessernden Fürsorge. Es fehlte dem Kaiser sogar an einer völlig ausreichenden Vorbildung zum Herrscheramte, denn voll verschiedenen Erziehern in ungleichartiger Weise gebildet, auf seinen weiten Reisen durch Europa wohl mannigfaltigen, aber flüchtigen Eindrücken ausgesetzt, konnte er sich nie so umfassende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben, wie sie seinem großen Zeitgenossen Friedrich II. als Staatsmann und Philosophen zu Gebote standen. Mit Begeisterung, aber ohne tieferes und selbständiges Eindringen hatte er die Lehren der französischen Aufklärung, ihre Haupt- grundsütze der Glaubens- und Preßfreiheit, der Staatsallmacht in weltlichen und geistlichen Dingen, der Beseitigung aller unnatür­lichen Schranken des Ackerbaus, Handels und Verkehrs in sich ausgenommen. Jetzt, nach langem Harren, zum Beherrscher des mächtigen Kaiserstaates geworden, wollte er ohne Zaudern die Gedanken eines Voltaire und Rousseau in die Wirklichkeit über­tragen. Das Wohl des gesammten Staates und die einheitliche Verwaltung der bisher durch Eifersüchteleien, Vorurtheile und Verkehrsschrauken getrennten Provinzen wurde sein Hauptaugen­merk. Die Binnenzölle wollte er aufheben, dagegen, entsprechend den damals herrschenden volkswirtschaftlichen Ansichten, Oesterreich durch Grenzzölle vor dem Wettbewerb des Auslandes sichern. Ein für die ganze Monarchie geltendes Justiz- und Verwaltungs­system, eine voll oben her gelenkte, sich streng gliedernde und ab­stufende Beamtenschaft, das Deutsche als Amtssprache sollten die Vielheit der Provinziellen und ständischen Rechte, Gewohnheiten, Behörden und Sprachen verdrängen.

Kein Wunder, daß die in ihren altererbten Vorrechten Ge­kränkten erst durch stilleil Widerstand, daun durch offene Wider­setzlichkeit diesen Einheitsplänen entgegenarbeiteten, daß die Selb­ständigkeitsgelüste der Ungarn voll dem amtlichen Gebrauche des Lateins nicht lassen, auf den Besitz der Krone des heil. Stephall, welche Josef II. nach Wien bringen ließ, und die Krönung des neuen Herrschers zum König von Ungarn nicht verzichten wollten! Begreiflicher noch, daß die Blumen und Wallonen in Belgien, die sich ohnehin nie als Oesterreicher gefühlt hatten, den Auf­hetzereien der gekräilkten Geistlichell und Edelleute, sowie den Umsturzgedanken radikaler Geister Gehör gaben und die letzten Jahre der Regierung Kaiser Josefs durch offene Empörung lind Losreißuug voll der habsbnrgischen Monarchie noch mehr erschwerten.

Die Beamtenschaft, seit lange all einen gemächlichen, be­quemen Schlendrian gewöhnt und im geheimeil den hohen Plänen des Kaisers unzugänglich, konnte den sich überstürzenden An­forderungen des neuen Dienstes nicht folgen, und selbst strenge Strafen und Drohungen mit Amtsentsetzung waren den mangeln­den Fähigkeiteil und dem bösen Willen gegenüber machtlos.

Mail darf übrigens dem edlen Monarchen nicht den Vor­wurf macheil, daß er mit einem Male das Bestehende hätte weg- fegen wollen, vielmehr ging er in seinen Reformen allmählich und schrittweise vor. Sv führte er die Preßfreiheit zwar im Grundsätze ein, verbot aber alle unsittlichen und religivnsfeind- lichen Schriften, wirkte namentlich der Verbreitung von Flug­schriften durch Forderung voll Bürgschaftssummen und Stempel­abgaben entgegen und suchte auch die Zeitungen, Theaterstücke u. a. in ihrer freien Richtung einzuschränken. Wenn er Schmähschriften gegen seine eigene Persoll geradezu für straffrei erklärte, so stand ihm das Beispiel Friedrichs II., der solche Pamphlete des beque­meren Lesens halber niedriger hängen und öffentlich verkaufen ließ, vor Allgell, aber er übersah, daß seine Stellung keine so unbestritten feste war wie die seilles großen Zeitgenossen. Wie die Preßfreiheit, so sollte auch die Glaubensfreiheit keine unbe­schränkte sein. Die katholische Religion blieb die staatlich allein anerkannte, die anderen Konfessionen waren nur geduldet, und kleineren Sekten befahl der Kaiser, in die größeren Religions­gemeinschaften einzutreten. Als er all die Aufhebung der über­flüssigen Klöster ging, beschränkte er sich zunächst auf die völlig zwecklosen, weder dem Unterrichte noch der Seelsorge noch der Krankenpflege dienenden Stiftungen, sorgte für Entschädigung der obdachlos gewordenen Mönche, für die nützliche Verwendung des

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frei gewordenen Einkommens zur Errichtung von Schulen, Hospi­tälern, bäuerlichen Niederlassungen.

Die Geistlichkeit sollte, wie der weltliche Beamtenstand, ganz voll ihm abhängen, darum verbot er die Bekanntmachung päpst­licher Erlasse ohne kaiserliche Genehmigung, ließ dem herall­wachsenden Klerus eine einheitliche, zeitgemäße Bildung in staat­licheil Generalseminarien geben und suchte den Zusammenhang der Priester mit Papst und Kurie zu beseitigen oder doch zu lockern. Wie der Volksunterricht, der dem Kaiser ganz besonders am Herzell lag, so sollte auch die Einwirkung auf das Familienleben den Geistlichell tunlichst entzogen werden; daher wurde die Ehe für eine staatliche Einrichtung erklärt und die heutige Civilehe wenigstens vorbereitet, der Gottesdienst, die kirchlichen Feste, Prozessionen w. kamen unter die Oberaufsicht des Staates. In diesem Bestrebell, auch Kirche und Klerus in den einheitlichen Staatsgedauken einzufügeu, lieh er sich durch den Widerspruch des Papstes und das Widerstreben der hohen Geistlichen nicht irre machen, auch eine Reise des Papstes Pius VI. nach Wien änderte nichts all der Richtung des kaiserlichen Verfahrens. Natürlich fanden diese religiösen Neuerungen den Beifall aller Geistlichell, die voll den Gedanken der Aufklärung ersüllt oder durch den Druck der Kurie in ihrer Selbständigkeit gehemmt waren, namentlich die nun besser ausgestattete und unabhängiger gestellte Weltgeistlichkeit jauchzte ihnen zu. In einem Augenblicke offener Hingebung soll sogar Papst Pius geäußert haben, er­würbe als Herrscher voll Oesterreich auch nicht anders handeln. Widerspruch fand Kaiser Josef nur bei denjenigen Geistlichen, deren Einkünfte und Rechte im Staatsinteresse geschmälert werden mußten.

Voll gleich eigellsüchtigen Beweggründen war der Widerstand geleitet, den die Befreiung der schwergedrückten Bauern, die theil- weise Aufhebung der Zunftrechte, die Beseitigung der grausamen Härte der Justiz bei Edelleuten, Bürgern und Beamten fand. Gerade diese wohltätigsten Neuerungen schnitten zu sehr in das Geldinteresse und die alte Gewohnheit ein, um von den zunächst Geschädigten geduldig ertragen zu werden.

Auch hier trug Kaiser Josef den Verhältnissen Rechnung, soweit sein kaiserliches Ansehen und das Staatswohl keine Nach­theile erlitten. Der Widerstand der Ungarn gegen die neuen Justiz­gesetze und Verwaltungsnormen bestimmte ihn zum Maßhalteil und zu einschränkenden Erlassen, selbst die Stephanskrone gab er wieder zurück. Eine gleiche Schollung der belgischen Unzufriedenen machte ihm der revolutionäre, staatsfeindliche Charakter der in Brüssel und anderen Orten auftretenden Bewegung unmöglich.

Was die letzten Jahre seiner Regierung mit Mißerfolgen lllld Demüthigungen erfüllte, das war seine unheilvolle äußere Politik.

Nachdem sein Plan, Bayern mit Oesterreichisch-Belgien zu ver­tauschen und dem habsburgischen Staate in Süddeutschland eine er­drückende Uebermacht zu geben, all Friedrichs II. Widerstande und der diplomatischen Einsprache Rußlands gescheitert war, ging er einen un­vorsichtigen und nachteiligen Vertrag mit der russischen Herrscherin, Katharina II., ein, um dem preußischen König seine einzige Bundes - genossin zu entziehen. Der Eroberungssucht der nordischen Macht dienend, nahm er 1788 und 1789 an einem ungerechten, verlust­reichen Kriege gegen die Türkei theil, während es im Innern seines Reiches, in Ungarn, gährte und in Belgien eine Niederlage der österreichischen Truppen und offene Lossagung der Untertanen erfolgte und zugleich Preußen und England eine drohende Haltung gegen die Ervberungspläne Josefs einnahmen.

Die Strapazen des türkischen Feldzuges, der Unwille über die in Belgien erlittene Demütigung und den Widerstand der Ungarn, die ihm Geld lllld Truppen zur Kriegführung versagten, warf die ohnehin erschütterte Gesundheit des edlen Fürsten gänz­lich zu Boden. In dem Gefühle, daß seine hohen Entwürfe miß­lungen seien, sein Leben ein verfehltes gewesen, von seinem Bruder- Leopold llnd seinem Minister Kaunitz in den letzten Kämpfen mit körperlichen und seelischen Leiden verlassen, starb er in der fünften Morgenstunde des 20. Februars 1790.

Sein Reich hinterließ er an der Ost- und Westgrenze, in Ungarn und Belgien, im Aufruhr und in einem Kriege, der die finanziellen Kräfte des Staates zerrüttete; aber was er für das Wohl seines Volkes gethan hatte, blieb auch unter seinen Nachfolgern be­stehen. lieber seinem Grabe schlugen die Sturmwellen der fran­zösischen Revolution zusammen, die mit den gewalttätigsten Mitteln