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froh, daß der neue Glauben sich ein Territorialrecht erwarb.
Für das Evangelium und für einen Rechtsstand der Ritterschaft zog Sickingen wider den Kurfürsten von Trier. Er wollte sich selbst den Kurhut anfsetzen. Gelang das, so faß „Cäsar" im Senat der Sieben. Niemand ist berechtigt, zu sagen, daß er alsdann feine Gauerben und Bundesgenossen im Stich gelassen hätte, daß er nicht aus die Landauer Abmachungen zurückgekommen wäre. Wir wollen keine hypothetische Politik in die Geschichte hineintragen; aber Andere dürfen auch nicht den Mißerfolg canoni- siren. Die Tragödien, wie sie die Geschichte bietet, haben keine regelrechte Katharsis, die macht erst der Poet zurecht. In der Geschichte gilt das Zwölftafel-Gesetz: ^.6-
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die Idee giebt es keine Verjährung!
Unter Albrecht Dürer's Stichen befindet sich der allbekannte: „Ritter, Tod und Teufel" vom Jahre 1513. Der gepanzerte Ritter sitzt zu Pferde; der Tod aus einer schleichenden Mähre glotzt ihn an und hält ihm die Sanduhr vors Gesicht. Der Ritter verzieht spöttisch den Mund. Der drollige Teufel greift von hinten nach ihm — den Ritter kümmert's nicht. Ein räthselhaftes 8 blieb lange unverständlich oder wurde geradezu aus Sickingen bezogen. Thausing („Dürer")
che Monatshefte. _
erklärt das 8 für den Anfangsbuchstaben von „Sanguiniker", das Bild also für eins der „Vier Temperamente", welches zur „Melancholie" und zum „heiligen Hieronymus im Gehäus" gehöre. Mag sein und soll kunstgeschichtlich nicht angetastet werden. Uns aber vergegenwärtigt der Stich vortrefflich den damals zwei- unddreißigjährigen Franciscus, der durch Tod und Teufel hindurch fürbaß reitet, sein hohes Ziel fest im Auge.
Er war in Wahrheit der letzte Ritter seines Zeitalters. Bekanntlich macht auch der Kaiser Max auf diesen Titel Anspruch, unter welchem er die poetische Weihe erhalten hat. Aber der Ritter Max hatte das Antlitz nach hinten gekehrt, während der Ritter Franz nach vorn und geradeaus blickte.
Läßt man jedoch die Zeitverhültnisse ganz außer Acht und versteht unter „Ritter" den Anwalt der Schwachen, den Schutz der Wissenschaft, den rächenden Helfer gegen die Noth der Finsterniß und die Kabalen der Dunkelmänner: so ist und bleibt Franz v. Sickingen der erste aller Ritter. Noch mancher bedrängte Genius neben und nach Goethe mag sich des Spruches getrosten:
„Denn gegen die obscuren Kutten,
Die mir zu schaden sich verquälen.
Auch mir kann es an Ulrich Hutten,
An Franz von Sickingen nicht schien."