- Die Lserstellung der kurhessischen Verfassung^ -— 363
widrigen Verordnungen ein gräulicher Mißstand übrig geblieben war, daran dachten „die Meisten zunächst nicht".
Natürlich hatte Graf Bernstorff durch mich und Andere sofort Nachricht von den Vorgängen in Kassel erhalten. Ich selbst reiste schleunig nach Berlin ab. Sogar Wiegand drängte jetzt dazu, war aber noch immer nicht zu bewegen, mir das Concept seines Programms mitzutheilen, so daß ich über Vieles noch fortwährend im Dunkeln blieb. Als ich ihn durch meinen Bruder wiederholt mahnen ließ, meinte er: ich möge mich „hauptsächlich an die Personenfrage" an „das Formelle" halten; aus seiner Verordnung seien mehrere Aufhebungen von verfassungswidrigen Erlassen weggeblieben, z. B. in Betreff des Staatsdienstgesetzes, hinsichtlich des dreißigjährigen Alters der Zunftmeister, wegen Wiederverkaufs von Grundeigenthum u. s. w.
Ich mußte fast lachen, als ich dies Verzeichniß meist nichtssagender, bedeutungsloser Dinge las.
Dagegen wurde mir klar, daß man alle bedeutsamen Rathschläge Wiegands nur zu treulich befolgt hatte. Dem Kurfürsten waren die begangenen schweren Fehler nicht entgangen und er wußte sie vortrefflich auszubeuten. Er fühlte jetzt wieder festen Boden unter den Füßen und lachte zu allen nachträglichen Ausbrüchen von Aerger und Enttäuschung.
Was konnte man ihm jetzt noch anhaben? Es war die „Entlassung der Minister" verlangt worden; dem hatte er willfahrt. Man hatte die Herstellung der Verfassung begehrt; das war geschehen. Ja mehr noch: er hatte auch das Wahlgesetz wieder in Wirksamkeit gesetzt, was der Bundesbeschluß nicht einmal ausdrücklich erheischte. Und außerdem hatte er eine Reihe von Zusicherungen gegeben, gerade wie das „liberale Programm" sie formulirte, was konnte man mehr verlangen? War es seine Schuld, daß die betreffenden Paragraphen zweideutig und völlig ungenügend waren?
In Berlin wurde auf den 23. große Ministerberathung unter dem Vorsitze des Königs anberaumt. Auch der Bundesgesandte Gras von Usedom ward dazu entboten. Er ließ mich am 22. mit dein Ersuchen davon in Kenntniß setzen, ihm über die obwaltenden Zustände, Ansichten und Absichten nach Berlin zu schreiben. Ich erhielt aber den Brief erst in Berlin, wo ich am Morgen des 23. angekommen war und alsbald den Grasen Bernstorff davon in Kenntniß gesetzt hatte. Dieser schrieb am selben Tage, daß er
mich am 24. Juni elf Uhr Morgens „mit Vergnügen empfangen" werde. Hätte er mich Abends oder gar Morgens zuvor empfangen — selbst ohne Vergnügen — so würde mir das ein besseres Zeichen gewesen sein.
Allein, was hätte ich nach den begangenen Fehlern noch rathen können? ...
Ich sah unser Schicksal voraus: es war ein unabsehbarer Kampf! . . .
Der Beharrlichste und der Entschiedenste bei der Berathung vom 23. Juni soll der König selbst gewesen sein. Sein gerader Sinn ahnte sicherlich, daß noch etwas Faules vorliege; er wollte, daß in Hessen eingerückt werde rc.