Heft 
(1889) 28
Seite
469
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plZ 28.

Deutschland.

Seite 469.

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Na, und was willst Du denn nun eigentlich anfangen? Hier wohnen bleiben? Berlin ist doch das einzig Wahre für den Schriftsteller!"

Wenn wir verheiratet sind, komme ich wieder nach Ber­lin zurück!"

Verheiratet wer?"

Asta und ich!"

Erlaube! . . . Ich denke, Du hast mal zwei Semester Jus studiert? Sollte es Dir entfallen sein, daß Ihr beide Euch nie heiraten könnt wenigstens in Deutschland nicht?! Das Gesetz ist darin sehr streng! Nur ein Mittel giebt es: wenn Deine Frau und Ullenins nicht wegen Untreue, sondern auf gegenseitige Abneigung klagen! Das werden sie natürlich nicht thnn!"

Der Dichter sprach kein Wort, aber inan sah, daß sich eine tiefe Erregung seiner bemächtigt hatte. Er wechselte mehr­mals heftig die Farbe.

Na, na, nimm's Dir nicht so zu Herzen! Übrigens, daß Du das nicht gewußt, und daß es Dir niemand gesagt hat?!... Dein Rechtsanwalt?"

Wir haben nie davon gesprochen!"

Sie schritten schweigend nebeneinander her. Stillfried schien in tiefe Gedanken versunken, in denen ihn der andere nicht stören wollte. Im Eifer des Gesprächs hatten sie sich weiter in den Park verloren. Jetzt machten sie kehrt und be­gaben sich nach der Stadt zurück. Es war dem Dichter un­angenehm, Delarive, der ihn in seiner glänzenden Berliner Wohnung oft besucht, in sein bescheidenes Heim einznführen. Aber es blieb ihm nichts anderes übrig, als den Freund zu Tisch zu laden. Delarive lehnte ab.

Morgen, übermorgen wann Du willst! Heute muß ich im Hotel speisen!"

Und so schieden sie denn, nachdem sie eine Verabredung für den Nachmittag getroffen. (Fortsetzung folgt.)

Die Börse über die soziale Srage.

Von

(Schluß.)

chlimmer, ja geradezu im wahrsten Sinne des Wortes gemeingefährlich steht es aber oft mit den Aktiengesell­schaften, bei welchen nur ein Bankhans in erster Linie eteiligt ist. Meist handelt es sich hier um sogenanntekleinere Gesellschaften" mit einem Kapital von einer oder höchstens ein aar Millionen oder selbst noch darunter. Denn während dort ei den großen Unternehmungen fast überall die Öffentlichkeit nd die Konkurrenz eine kontrollierende Nolle spielen und der lpparat ein zu großer und vielgeteilter ist, um häßliche Sachen eschehen zu lassen, gilt von den kleinen Unternehmungen der (Heringsehe Vergleich zwischen Zuchthaus und Aktiengesellschaft ur zu häufig. Was hier bisweilen innerhalb Direktion und lufsichtsrat sich abspielt, die meist ein Herz und eine Seele nd, spottet jeder Beschreibung, und würde der Staatsanwalt as Recht haben, jeder Aufsichtsratssitzung gewisser kleiner Banken eizuwohnen, so würden die Gefängnisse zweifellos bald im !ande emporschießen wie die Kasernen. Bei diesen Gesellfchaf- m schaltet meist das betreffende Bankhaus mit den Aktionären ne mit Sklaven: d. h. das in den Aktien angelegte Geld der- üben ist in neunzig von hundert Füllen entweder zu einem edeutenden Bruchteil oder selbst so gut wie ganz verloren.

Denn da fast jegliche Kontrolle fehlt und die Generalversamm­lungen fast regelmäßig aus Kreaturen des betreffenden Bank­hauses und Strohmännern bestehen, so herrscht hier der Auf­sichtsrat absolut, und der Anfsichtsrat eben wieder besteht nur aus Geschöpfen des betreffenden Bankhauses, und wenn alle Scham gewichen ist, was nur bei großen Herren nicht der Fall, dann ist womöglich derChef" des Hauses zugleich auchVor­sitzender des Anfsichtsrats" der betr. Gesellschaft. Und in die­sem, einem nur allzu häufigen Falle, sind dann alle Voraus­setzungen gegeben, um dem Publikum das Mark aus den Gliedern zu ziehen.

In der Regel befassen sich nämlich derartigeHäuser" auch mit sogenannten Depotgeschäften und zwar mit Vorliebe. Hierzu gehört nämlich für das spekulierende Publikum ein nur relativ geringer Beitrag, cs genügen dazu schou hundert oder noch weniger Mark und der kleine Bankier sagt sich sogar unter Um­stünden:je weniger desto besser," denn desto sicherer ist ihm das Opfer. DasGeschäft" vollzieht sich meist folgender­maßen. Nachdem der Käufer direkt oder durch wohlwollende Dritte auf das betreffende Papier aufmerksam gemacht worden ist, zahlt er entweder bei dem betreffenden Bankhausc selbst oder auch einerbefreundeten" Firma den zehnten oder zwan­zigsten Teil des Kurswertes der betreffenden Aktien bar eilt und der Rest wird ihmkreditiert." Bei Vornahme dieser Manipulation wird ihm regelmäßig ein Formular derGe­schäftsbedingungen" zur Unterschrift vorgelegt, das äußerst harmlos aussieht und auf etwa geäußerte Bedenken als noch harmloser erläutert wird. Und mit diesem Moment und der Hingabe des Geldes ist der betreffende Kunde sein Geld so gut wie absolut sicher los: bekommt er es dennoch wieder, so ist ein Zeichen und Wunder geschehen. Denn entweder kauft der betref­fende Bankier das Papier thatsüchlich für den neuen Aktionär und legt das fehlende Kaufgeld gegen meist hohe Zinsen aus, oder aber er tritt als Selbstverküufer auf, wozu ihm das Recht nach dem Handelsgesetzbuch zusleht. Hat er nun eine genügende An­zahl Kunden oder einen Kunden mit genügend hohem Depot im Garne, so daß eine kleine Schwankung mit dem Kurse sich lohnt, so läßt er alsbald die Maschinerie spielen. Nach gar nicht langer Zeit, zuerst ist das Papier sogar womöglich noch einige Prozentzur Freude der Aktionäre" gestiegen, beginnt ein alsbaldiges langsames Sinken, und sobald die Diffe­renz im Kurse diejenige Höhe erreicht, welche den eingezahlten Prozenten der Aktionäre etwa gleichkommt, trifft bei den glücklichen Besitzern, die bereits anfangen unruhig zu werden, ein eingeschriebener Brief des Inhalts ein,daß, da das Pa­pier inzwischen zurückgegangen sei, entweder die Abnahme der Stücke, d. h. die volle Einzahlung des Kaufpreises, oder min­destens eine weitere Erhöhung des Einschusses nötig sei, da dem Bankier für sein ausgelegtes Geld nicht mehr die not­wendige Sicherheit geboten werde." Und nun treten drei Mög­lichkeiten ein. Die eine selbstverständlich seltenste ist die, daß der Aktionär den vollen Kaufpreis bezahlt oder bezahlen kann, die Aktie an sich nimmt und nun auf bessere Zeiten hofft, um sie alsdann selbstverständlich wieder zu verkaufen; dieser Fall tritt, wie gesagt, deshalb äußerst selten ein, weil der be­treffende Aktionär durch sein Bankhaus oft zu Käufen ver­anlaßt worden ist, die weit über seine Mittel hinausgehen. Der zweite ist der, daß thatsüchlich noch ein Nachschuß möglich gemacht wird, so daß dem drohenden Verlust noch vorgebeugt oder er wenigstens noch hinausgeschoben wird, wenn auch natürlich gewöhnlich ohne Erfolg; denn über kurz oder lang wird der Betreffende durch die fortwährende Unruhe und die Provisionen und hohen Zinsen, deren lawinenartiges Anschwel­len er bei jedem Quartals-Kontokorrent nur zu drastisch bemer­ken kann, doch mürbe gemacht, so daß er froh ist, schließlich mit einem blauen Auge, d. h. mit dem Verlust von der Hälfte oder dreiviertel seines Geldes davonzukommen. Und der dritte, der letzte, endlich ist der häufigste, es ist der sogenannte Exe- kntionsverkanf. Dieser gestaltet sich folgendermaßen.

Nach dem Handelsgesetzbuch hat der betreffende Bankier

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