Neues zu Grete Minde Schwarz 161 ben Konzepte zu den Akten. Das Material betrifft zwei Komplexe, den Stadtbrand vom 13. September 1617 und eine weitere Brandstiftung im Jahr 1619. Zu dem Konvolut gehören Zeugenaussagen, Geständnisse(Urgichte), Fehdebriefe, also anonyme Schriftstücke, mit denen die Stadt unter Androhung von Brandstiftung erpresst werden sollte, Schriftproben, um die Urheber von Fehdebriefen zu ermitteln, der Schriftwechsel mit höheren Gerichtsinstanzen in Brandenburg und Magdeburg , schließlich die Urteile. Die Editorin hatte es also u. a. mit im Amtsdeutsch des 17. Jahrhunderts verfassten Verwaltungstexten, aber auch mit protokollierten Aussagen im Altmärker Plattdeutsch der Zeit zu tun. So verdient allein die auf Vollständigkeit angelegte Entzifferungsarbeit hohe Anerkennung. Der Prozess um den Stadtbrand vom 13. September 1617 wird durch die erhaltenen Akten fast lückenlos dokumentiert. Angeklagt waren neben Margarete Minden auch deren Ehemann Tonnies Meilahn, ein Dieb und Straßenräuber, sowie einer seiner Kumpane mit Namen Merten Emmert. Hier ein Auszug aus der nach Anwendung der Folter aufgezeichneten Meilahn’schen Aussage vom 21. Januar 1619, mit der er seine Frau, Merten Emmert und auch sich selbst schwer belastete: 13. Sein Weib Grete Minden , habe daruf auch angefangen zu diesem Merten, das ihr in Tangermunde auch wehe geschehen wehre, den die Mindische vor endhielte ihr ihr geldt, sie hette ganze hufen landt vor der Stadt, vnd sonsten viele haußgerath vnd betten gehabt, Daßelbe alles machte sie ihr zu waßer, vnd Clawes Richartt[Claus Richart, ein Goldschmied, der mit einer Minde-Tochter verheiratet war; vgl. Kommentar S. 320], wolte ihr, ihre betten vnd ander Zeug auch nicht wieder geben, 14. Sein weib habe sovort daruff zu Merten gesagtt: wen ich wuste das euch zu trawen stunde, wolte ich euch gute anleitung geben, wie wirs machen wolten, das es an gehen muchte, 15. Vnd hetten sich alßbaldt miteinander daselbst vereiniget, daß sie diese Stadt beuehden[befehden] vnd anlegen wolten, hetten sich auch darnebst hartt verschworen, der Stadt feindseelig zuzusezen, vnd einer den andern nicht zuuerrathen, 16. Merten hette dem Eydt den andern vnd ihm vorgesaget, vnd wehre der Inhalt deßelben gewesen, Das sie beineinander stehen vnnd halten wolten, so feste alß Gott<s> wortt heltt, wolten auch beieinander stehen vnd leib vnd gutt vfsezen, vnd diese Stadt anstechen vnd hette sein weib Grete Minden , welche eine Leichtfertige hure wehre, vnd ihn zu diesen vnheil gebracht hette, auch mitgeschworen,(S. 42–43) Dieses Geständnis passte dem als Ankläger und Gericht fungierenden Stadtrat nur zu gut. Aussagen, die belegten, dass Margarete zur fraglichen Zeit nicht einmal in der Nähe Tangermündes war, wurden hingegen abgewertet oder ignoriert, insbesondere wenn sie von Frauen stammten. Mit
Heft
(2022) 114
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