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- die konflikttheoretischen Aussagen, welche von verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen entwickelt worden sind, sollten sich in einen Ansatz einbringen lassen, der im Hinblick auf das zu untersuchende odjekt1) eine weitestgehende Kompatibilität gewährleistet.
- der betreffende Ansatz sollte in der Lage sein, ein bestimmtes Konfliktfeld und damit die"Gesamtheit der für ein konkretes Konfliktproblem relevanten Variablen und deren Beziehungen zueinander" 2) möglichst umfassend zu beschreiben.
In diesem Zusammenhang ist der systemtheoretische und
der handlungstheoretische, bzw. entscheidungstheore
tische Ansatz zu nennen, welche den Anspruch erheben, eine derartige Integrations- bzw. Scharrierfunktion)
Up, nm. in d.A, zunächst die Unternehmung und bei
engerer Betrachtung die Organisation als eines ihrer Subsysteme,
2) xpüger(Konflikthandhabung) 28. Dabei handelt es
sich um eine wesentliche Voraussetzung zur Beurtei
Zung und Handhabung von Konflikten,
3Doper entscheidungstheoretische Ansatz ist ein wesent
liches Teilgebiet des handlungstheoretischen Ansatzes."Entscheidungen sind... als Ergebnisse der system-internen Willensbildung Ausgangs- und Bezugspunkt weiterer Aktionen(d.h. Handlungen, D.V.) im gesamten Handlungsprozeß, der sich in die Aktionen der Durchsetzung, Realisation(Ausführung) und Sicherung des Willens einordnen lassen", Bleicher/ Meyer(Führung) 28. Vgl. auch Kessel(Entscheidungsprozess) 20 f.:"der Entscheidungsprozeß umfaßt also alle Überlegungen und Handlungen, d.h, alle Phasen, welche sich hinsichtlich und aus der diesen Prozeß bestimmenden Entscheidung und der Erfüllung des hierbei gesetzten Zieles ergeben. Wenngleich die Entscheidung aus betriebswirtschaftlicher - nicht unbedingt aus psychologischer Sicht als ein Merkmal der Leitung bezeichnet wird, enthält der Entscheidungsprozeß in seinen Phasen neben leitendem auch beratendes und ausführendes Handeln", 1) piese Funktion kommt ihnen auch im Hinblick auf die Integration von betriebsuirtschaftlicher Organisationslehre und Organisationssoziologie zu. VgB. Mayntz(Organisationssoziologie) 13 ff. und 17 ff.