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Durch Art und Ausmaß von Kompetenzen wird zunächst die formale Autorität der Konfliktparteien verdeutlicht 1 und damit letztlich die Ausübung von Macht ermöglicht. Allerdings geht der Zusammenhang zwischen Kompetenz, Autorität und Macht über diese formale Seite hinaus, welche zusätzlich durch Aspekte ergänzt wird, welche die
Ranghierarchie 3) und Herrschaftsbeziehungen 4) betreffen.
2)
1791. Brings(Organisationssysteme) 20.
2)yg1. Ulrich(Kompetenz) 852.
3) zunächst besteht ein enger wechselseitiger Zusammenhang zwischen Aufgabenverteilung, Kompetenz und VerguiwOr Eighkeit; In einem Mehrliniensyatem bedingt
ie_ Aufgabenverteilung mit ihrer Kompetenzver
teilung eine Auflockerung der Ranghierarchie: Zu diesem Begriff vgl. Bahrdt(Industriebürokratie) 23, Grün(EHierarchie) 677, Kluht(Soziologie) 62 f., Burisch(Betriebssoziologie) 94, Simon(Architektur) 57.
ine Auflockerung der Ranghierarchie bedeutet in einem gewissen Umfang die Existenz herrschaftsfreier Beziehungen. Dabei soll mit Max Weber unter Herrschaft die Möglichkeit verstanden werden,"für spezifische(oder: für alle) Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden": Weber (Wirtschaft) 122. Vgl. auch Dahrendorf(Konflikt) 32 f., Fijalkowski(Herrschaft) 755, Gouldner(Bürokratie) 432, Luhmann(Zweck) 36-38, Sievers(Herrschaft) 341.