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Grundsätzlich wird unterstellt, daß Konflikte in Abhängigkeit von ihrem Institutionalisierungsgrad zwar als unumgehbar, ein Interessenausgleich jedoch innerhalb der durch das unternehmungspolitische System definierten Grenzen möglich ist. V Insofern konzentriert sich die Konflikthandhabung auf konstruktive Aktivitäten, welche der Problemlösung dienen und durch Überzeugungsversuche und Verhandlungsprozesse 2) gekennzeichnet sind.
Als Ergebnis der Konflikthandhabung sind somit in erster Linie Kompromisse 3) bzw. solche Lösungen zu erwarten, welche die gleiche oder ähnliche Stellung der Konfliktparteien berücksichtigen.
Dygı. Blake/Mouton(Conflict) 76 ff., Thiele(Konflikte)
88, March/Simon(Organisation) 123, Krüger(Konflikthand
habung) 92, Luhmann(Funktionen) 202, Sawyer/Guetzkow
(Negotiations) 146 ff. 2) yarch/Simon(Organizations) 123 ff. unterscheiden in die8em Zusammenhang zwischen"problem 8solving","persuasion", "bargaining" und"politics", wobei sie ein zunehmendes Konfliktpotential und eine zunehmende Gefahr für den Systembestand unterstellen. Diese Betrachtung wird insofern modifiziert, daß innerhalb eines gewissen Zielkon8enses zwischen den Konfliktparteien, der sich z.B. in einem gemeinsamen Interesse an der Bestandserhaltung des Systems ausdrückt, alle von March und Simon genannten Handhabungsformen in Frage kommen können. Auch Boulding (Conflict) 148 f. ist der Ansicht, daß sich problemsolving und bargaining keineswegs gegenseitig ausschlieBen. Vgl. auch Vigier(Konflikte) 72, Mayntz(Konflikte) 2180 ff. 3) neben Rückzug und Domination nennen Sawyer/Guetzkow (Negotiations) 358 folgende Möglichkeiten:"the parties can compromisg the parties can to one degree or another integrate freely on a basis of equality",. Vgl. auch Bidlingmaier(Zielkonflikte) 139 ff.