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Maßnahmen nur begrenzt beeinflußt werden, weil die sonst erforderliche Unterscheidung in"normale" und"ungewöhnliche" Konflikte sehr schnell die Gefahr mit sich bringt, daß bürokratische Erscheinungen zunehmen. Deshalb sind situativ einsetzbare koordinative Ansatzpunkte der Konflikthandhabung erforderlich, auf die in einem späteren Abschnitt noch zurückzukommen ist.
c) Systembezogene Konflikthandhabung
Nachdem zunächst untersucht worden ist, inwiefern organisatorische Elemente und Beziehungen durch integrative Maßnahmen im Hinblick auf eine Funktionalisierung des institutionalisierten Konflikts in mehrdimensionalen Organisationsstrukturen beeinflußt werden können, wird diese Betrachtung im gleichen Sinne auf die Ebene von Organisationsformen ausgeweitet. Sie endet mit der Fragestellung, inwiefern Organisationsmodelle insgesamt zu verändern sind. Dabei handelt es sich letztlich um eine Zusammenfassung der Überlegungen zur integrativen Konflikthandhabung.
1. Organisationsformen
- Instanzen
In integrativer Hinsicht ist eine auf Organisationsformen bezogene Konflikthandhabung insofern denkbar, daß vorge
3)
setzte Stellen, d.h. Instanzen, 2) als Berufungsinstanz
Hyg1, S. 285 d.A.
2) zum Begriff der Instanz vgl. Kosiol(Unternehmung) 85 f., Bleicher(Organisation und Führung) 52.
Dygı. Brings(Organisationssysteme) 152 ff., vgl. auch S. 247 dA.