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Außerdem ist zu berücksichtigen, daß ein ständiger Aus
gleich von Machtbereich, Machtstärke und Machtausdehnung erforderlich ist. Dabei muß die Abstimmung der einzelnen Handhabungsformen bewirken, daß die Konfliktparteien über die gleiche Machtsumme verfügen(Kompetenzkonflikt) und durch den Ausgleich akzelerierender und retardierender Aktivitäten eine Lähmung des Entscheidungsprozesses verhindert wird(Entscheidungskonflikt). 2)
In diesem Zusammenhang ist etwa dann, wenn die Konfliktparteien über einen unterschiedlichen Machtbereich verfügen(z.B. bereichsüberschreitende vs. systembezogene Aufgaben), zu prüfen, inwieweit durch eine Änderung der Kompetenzpartizipation die Machtstärke oder durch eine Änderung der Führungsebene die Machtausdehnung insoweit verändert werden kann, daß insgesamt ein Machtgleichgewicht erhalten bleiben kann. Je ausgeprägter somit die Mehrdimensionalität, um so mehr ist die integrative Konflikthandhabung eine permanente Aufgabe mit einer Vielzahl von Maßnahmen, welche in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen.
Allerdings reichen integrative Formen der Konflikthandhabung nicht aus, um einen derartigen Ausgleich zu gewährleisten. Im Rahmen koordinativer. Konflikthandhabung sind insbesondere die Führungskräfte in die Lage zu versetzen, eine Machtbalance aufrechtzuerhalten!"the top manager has many vehicles for doing this: the amount of time he spends with one side of the matrix or the other, pay differentials,velocity of promotion, direct orders issued to one dimension and not to the other, and so forth. What he must do above all, however, is to protect the weak dimension in the organization, not necessarily the weak manager in charge of that dimension". 3)
Uyg1, die Ausführungen zum Kompetenzgleichgewicht auf
S. 214 ff. d.A.
Davis/Lawrence(Matrix organizations) 140 sprechen in diesem Zusammenhang von"decision strangulation".
2)