dem sind die dabei zu beachtenden Randbedingungen und Annahmen zu untersuchen. Anschließend ist eine Diskussion der mit der globalen Zielsetzung verbundenen Einzel-Ziele erforderlich, wobei auch verschiedene Zielkombinationen 1) möglich sind. Möglichst sind realistische Ziele zu setzen, damit keine Konflikte wegen zu starkem Leistungsdruck
bzw. durch eine Überforderung der Konfliktparteien entstehen können. Das Ergebnis der Zielanalyse ist in ausreichend visualisierter Form den betroffenen Konfliktparteien zugänglich zu machen.
Im Rahmen der Zielerreichung, welche sowohl für Anpassungsals auch für Regelungsentscheidungen relevant ist, ist
ein Aktionsplan erforderlich, der sich aus verschiedenen, möglichst kompatiblen Einzelaktionen zusammensetzen sollte und der die Einsatzschritte enthält, die zur Erreichung der Gesamtzielsetzung notwendig sind. Dabei sind alle wichtigen Termine zu berücksichtigen. Außerdem ist die Reihenfolge der Einzelaktionen zu bestimmen. Ferner sind die hierzu erforderlichen Mittel bereitzustellen. Nicht zuletzt ist zu untersuchen, welche Ereignisse die vorgegebene Zielsetzung beeinträchtigen können.
Die im einzelnen erwähnten Handlungen sind so aufeinander abzustimmen, daß unter den Konfliktparteien ein Höchstmaß an Übereinstimmung herrscht. Dabei wird von der Hypothese ausgegangen, daß Konflikte bei der Zielerreichung um 8so weniger zu erwarten sind, je mehr die Maßnahmen der Zielsetzung auf einer breiten Konsensgrundlage beruhen. 2
1) zum Zielplanungsprozeß vgl. Hahn(Puk) 163ff.
2)yg1, Seiler(Conflict) 132.