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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Personalpolitik in Polen 73

lität der Führungskräfte, 2) Aktivierung der Führungskräfte, 3) Vorbereitung und Qualifizierung der Führungskräfte.

III Berufung neuer Betriebsdirektoren

Die Politik der Wahl der Führungskräfte in leitenden Stellen und insbesondere die Berufung neuer Direktoren war in Polen seit langem der Grund für viele Vor­behalte. Die Hauptursachen für diese Unzufriedenheit resultierten daraus, daß Kriterien dieser Wahl unklar und willkürlich waren. Eine wesentliche Zahl ver­schiedener sog. kaderbezogener Nomenklaturen führte dazu, daß inhaltliche, ef­fektivitätsorientierte Kriterien durch politische Kriterien ersetzt wurden. Die meisten Entscheidungen in bezug auf Führungskräfte waren geheim und nur für einige wenige Personen zugänglich. Das erschwerte und schloß manchmal sogar die Erfüllung einer der Grundfunktionen dieser Politik aus, nämlich der Funk­tion der Motivierung.Geschlossene Methoden der Wahl der Mitarbeiter für leitende Stellen führten zur Einengung des Feldes für die Wahl der Kandidaten.

Als wesentliche Innovation in der Kaderpolitik wurde obwohl diese Innova­tion durch die politischen Veränderungen der 80er Jahre eher erzwungen worden ist angesehen, daß die Selbstverwaltung der Belegschaft größere Kompeten­zen bei der Einstellung neuer Direktoren auf dem Wege der Ausschreibung und Bewerbung erhielt. Diese Bewerbungen wurden zu Beginn der Einführung der Wirtschaftsreform zu einem sensationellen Ereignis, später aber begannen sie an Bedeutung zu verlieren. Wie u.a. K. Doktör schreibt®, hat es sich erwiesen, daß die konservativ eingestellten Gründungsorgane nicht willig waren, auf ihre Kom­petenzen zur Berufung der Betriebsdirektoren zu verzichten. Weil die Betriebs­räte sich noch nicht über alle ihre Kraft bewußt waren, haben vor allem Partei­instanzen ihre Kompetenzen bewahrt. Nachhartnäckigen Kämpfen zwischen den Anhängern und Gegnern der Reform hat man festgelegt, daß in Betrieben, die für die Volkswirtschaft nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, neue Di­rektoren vom Betriebsrat auf dem Wege der(Preis)Bewerbung berufen werden. Das Gründungsorgan(Zweigministerium) wird in diesen Betrieben nur das Recht behalten, den Bewerber nicht zu bestätigen. In den Betrieben von sog. grundsätzlicher Bedeutung für die Wirtschaft wird hingegen der Direktor vom Gründungsorgan berufen. In beiden Situationen haben beide beteiligten Seiten das Recht auf Einspruch. Trotz der Schärfe der Auseinandersetzung hat man in diesem Bereich keine qualitative Besserung erreicht. Bereits am Anfang der Ein­führung der neuen Prinzipien haben die Ministerien 1372 Betriebe als besonders wichtig erklärt. Das hat die Zahl der Betriebe wesentlich eingeschränkt, in denen eine interne Berufung des Direktors zugelassen wurde. Außerdem ist eine gewis­se Zahl von Direktoren in den nächsten Jahren unter verschiedenen Vorwänden berufen worden bei Nichtbeachtung der gültigen Vorschriften. So wurde im