126 Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung
erbringen oder weil die Arbeitsmoral allgemein gesunken ist. Für den Arbeitgeber kann eine nachteilige Veränderung der Konsequenzwerte aus der Erhöhung seines Anspruchsniveaus hinsichtlich der zu fordernden Arbeitsleistungen oder aus einer allgemein gestiegenen Arbeitsmoral resultieren oder die Austauschbeziehung wird konfliktär, weil es ihm angesichts der verschlechterten Geschäftslage schwerfällt, den zugesagten Lohn aufzubringen oder weil das allgemeine Lohnniveau gesunken ist. Die Änderung des Anspruchsniveaus, die als einer der Gründe für die nachteilige Veränderung der angesetzten Konsequenzwerte anzusehen ist, kann unbeeinflußt erfolgen, sie kann aber auch das Ergebnis von Beeinflussung sein.
Die kollektiven unvollständigen Austauschbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften weisen hinsichtlich der Konfliktentstehung eine Besonderheit auf: Der konfliktauslösende Anlaß kann in der Form der einen oder der anderen Konfliktursache auf der individuellen oder auf der kollektiven Ebene liegen. Im ersten Fall ziehen die Verbände Konflikte, die bei ihren Mitgliedern entstehen, auf die kollektive Ebene, im zweiten Fall werden wechselseitige unmittelbare Forderungen und Leistungszusagen der Verbände konfliktär. In beiden Fällen kann die Konfliktaustragung auf der Verbandsebene zu Konflikten zwischen den Verbänden und ihren Mitgliedern führen.
Die herausgearbeiteten zwei Konfliktursachen können Konflikte zwischen jedem Forderung-Leistungszusage-Paar einer Austauschbeziehung auslösen. Eine Austauschbeziehung kann daher total konfliktär sein, sie kann aber auch Forderung-Leistungszusage-Paare aufweisen, hinsichtlich derer Konsens, möglicherweise sogar mit einem Austauschvorteil, besteht. Diese Zusammenhänge lassen sich in einer Konflikt-Konsens-Matrix*? erfassen, die ein rationales Abwägen der Vor- und Nachteile der Austauschbeziehung erleichtert. Mit der Aufnahme von Schwellenwerten in die Matrix, die den Bereich der Duldung zu bestimmen hätten, kann auch die Rationalität der Auslösung von Sicherungs- oder Konflikthandhabungsmaßnahmen erhöht werden.
V Grundzielrevision oder Konflikthandhabung
Die Entstehung eines Austauschkonfliktes stellt die Kontrahenten nach Überschreitung eventuell fixierter Schwellenwerte vor die Entscheidung, ihr Ziel, dessen Realisiation gefährdet ist, zu revidieren oder die Realisation des Zieles durch Handhabung des Konfliktes zu sichern.
Bestandteile des Zieles, das zu revidieren oder dessen Realisation zu sichern ist, sind die an einen bestimmten Kontrahenten gerichteten Forderungen und die diesem gegebenen Leistungszusagen. Solche Ziele sollen zur Abgrenzung von jenen Zielen, auf die Sicherungs- oder Konflikthandhabungsmaßnahmen ausge
