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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung 127

richtet sind, Grundziele genannt werden!°, Die Revision der Grundziele kann im Hinblick auf die Grundzielbestandteile in zweierlei Weise erfolgen: Reduzierung der Forderungen bzw. Erhöhung der Leistungszusagen(Anpassung) oder Ab­bruch der bestehenden Austauschbeziehung(exit). Die übliche Gegenüberstel­lung von exit und voice als Reaktionsmöglichkeiten auf Konflikte muß demge­mäß modifiziert werden: Exit ist nur eine der zwei Grundzielrevisionsarten!!.

Soll als Grundzielrevision nicht die Akzeptanz der nachteiligen Veränderung von Forderungen und Leistungszusagen(Anpassung), sondern der Abbruch der Austauschbeziehung(exit) praktiziert werden, so setzt dieser Schritt die Erfül­lung spezieller Bedingungen und auf individueller Ebene der Arbeitgeber-Arbeit­nehmer-Beziehung im allgemeinen die Chance voraus, eine neue Austauschbe­ziehung einzugehen. Auf der kollektiven Ebene besteht diese Chance nicht, der Abbruch kann hier nur von temporärer Art sein. Wird der Abbruch in der einen oder anderen Art für durchführbar gehalten, so sind die erwarteten Vorteile un­ter Abzug der Transaktionskosten!? in Relation zu dem Wert zu setzen, der sich aus der Aufrechterhaltung der bestehenden Austauschbeziehung ergeben würde. Erst nach dieser Gegenüberstellung ist eine rationale Entscheidung über die Art der Grundzielrevision möglich.

Wird in der Konflikthandhabung(voice) im Rahmen der bestehenden Aus­tauschbeziehung eine Chance gesehen, so ist zwischen den erwarteten Konse­quenzen der in aller Regel bestehenden Alternativen der Konflikthandhabung eine Entscheidung zu treffen. Der Aktor steht damit vor einem speziellen Zielset­zungsprozeß, der zu Unterscheidung von dem auf die Grundzielsetzung gerichte­ten Prozeß Sicherungszielsetzungsprozeß genannt werden soll. Generelles Ziel der Konflikthandhabung ist die Determinierung des kollidierenden Handlungs­spielraumes zur Sicherung der Realisation des eigenen Grundzieles. Im Verlauf dieses Zielsetzungsprozesses sind die mit den Alternativen verbundenen Mög­lichkeiten der Entschärfung des kollidierenden Handlungsspielraumes, die zu er­wartenden komplementären und konkurrierenden Wirkungen sowie die Kosten der Sicherungsaktionen gegeneinander abzuwägen.

Der letzte Akt im Prozeß der Entscheidung zwischen Grundzielrevision und Konflikthandhabung besteht bei rationalem Vorgehen im Vergleich der Teiler­gebnisse und in der Entscheidung für die günstigte Reaktion auf den Austausch­konflikt.

VI Die zwei Grundformen der Konflikthandhabung

Die Vielzahl der Sicherungsalternativen, die in der Literatur als Formen der Konflikthandhabung diskutiert werden,'? läßt sich in Anknüpfung an die auf seiten des konfligierenden Aktors bestehenden zwei Einflußbereiche auf zwei