Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung 129
Zieldeterminierung Umfelddeterminierung
Offentliche Meinung
Gesetzgebung Und
Physische Rechtsprechung
Faktoren
Organisatorische
Strukturen Verträge
Kooperationsbereitschaft von Kontrahenten
Abb. 3: Grundformen der Determinierung konfligierender Aktoren
der Einschränkung der eigenen Kooperationsbereitschaft, in der Veränderung organisatorischer Strukturen und physischer Faktoren. Die Umfelddeterminierung wird erfolgreich abgeschlossen, wenn das Ergebnis in der hinreichenden Eindämmung des kollidierenden Handlungsspielraumes besteht.
Versuche, kollidierende Handlungsspielräume durch die Determinierung des Zielsetzungsprozesses seines Trägers zu verändern, sind auf dessen Einlenken angewiesen; die Determinierung des Umfeldes ist dagegen von seiner Zustimmung unabhängig, sie trägt Zwangscharakter.