130 Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung
VII Determinanten des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmerhandlungsspielraumes
Die vorgenommene Unterscheidung zwischen Grundzielen und Sicherungszielen ermöglicht die entsprechende Differenzierung der Handlungsspielräume. Sowohl die Handlungsspielräume der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer sind unverteilbar in einen Grundaktivitäten- und in einen Sicherungsaktivitätensektor.
Die Grundaktivitätensektoren(G-Sektoren) der Handlungsspielräume beider Seiten werden durch die herausgearbeiteten Umfeldkomponenten und darüber hinaus wechselseitig durch die Grundzielsysteme determiniert. Gesetzgebung und Rechtsprechung, Tarifverträge auf der kollektiven Ebene der ArbeitgeberArbeitnehmer-Beziehung und Verträge auf der individuellen Ebene grenzen die G-Sektoren der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerhandlungsspielräume mit ihren speziellen Regelungen rechtlich gegeneinander ab(property rights der G-Sektoren)!*. In anderer Weise eingrenzend wirken die übrigen Umfeldkomponenten. Die von den Grundzielsystemen der jeweils anderen Seite ausgehenden Begrenzungen können im allgemeinen dann als variierbar angesehen werden, wenn Substitutionalität einerseits zwischen den Forderungen, andererseits zwischen den Leistungszusagen besteht und die Leistungszusagen nicht absolut, sondern nur relativ zur Erfüllung der Forderungen begrenzt sind. Die Kenntnis der Grundzielsysteme, die u.a. vom gesellschaftlichen Wertsystem und im Falle der Koalitionszugehörigkeit auch von der Koalitionsstrategie bestimmt sein werden, erleichtert die Beurteilung der Anpassungsbereitschaft.
Entsteht ein Austauschkonflikt und reagiert eine Seite grundzielanpassend durch Reduzierung ihrer Forderungen oder durch Erhöhung ihrer Leistungszusagen, so bleibt der Handlungsspielraum der anderen Seite insoweit zwar bestehen, jedoch können sich Beeinträchtigungen durch Nebenwirkungen, wie beispielsweise Belastungen individueller Arbeitsbeziehungen oder auch des betrieblichen Arbeitsklimas, ergeben. Entschließt sich eine Seite zum Abbruch der Arbeitsbeziehung und damit zur extremen Grundzielrevision, so entstehen für den Fall, daß eine neue Austauschbeziehung angebahnt werden und eingegangen werden muß, Transaktionskosten der Grundaktivitäten. Auf der Arbeitgeberseite wird der Handlungsspielraum in diesem Fall durch Kündigungsschutzregelungen und u.U. auch durch die Verpflichtung zu Abfindungszahlungen zusätzlich begrenzt.
Die Sicherungsaktivitätensektoren(S-Sektoren) der Handlungsspielräume werden relevant, wenn ein Konflikt im Rahmen einer bestehenden Arbeitsbeziehung ausgetragen werden soll. Wie die G-Sektoren werden auch die S-Sektoren durch die oben genannten Umfeldkomponenten determiniert. Im Unterschied zu ihren Einwirkungen auf die G-Sektoren schränken sie die S-Sektoren auf bestimmte