148 Tarifpolitik im Wandel
Teil auf Kosten der Allgemeinheit zu führen. Daher forderten die Arbeitgeberverbände ganz entschieden eine Reform des$ 116, die in Zukunft sicherstellen sollte, daß die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf gewährleistet ist. Mit der Neuformulierung ist$ 116 sicherlich verbessert worden. Die Vorgänger des Arbeitskampfes von 1984 werden sich wohl so nicht wiederholen. Aber die Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit ist nicht in jener Klarheit erfolgt, die eigentlich notwendig gewesen wäre.
II Die Tarifparteien
1 Das Klima zwischen den Tarifparteien
Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die jeweilige tarifpolitische Großwetterlage durch das Klima zwischen den Tarifparteien mitgeprägt wird.
In der ersten Aufbauphase der Nachkriegsgeschichte bestanden viele Gemeinsamkeiten. Das Erleben der Kriegsjahre, das Bemühen um den Wiederaufbau hatte ein Klima zur Folge, das gemeinsame Lösungen erleichterte. Ein sichtbarer Beweis ist z.B. das Margarethenhof-Abkommen mit seiner Musterschlichtung zwischen dem DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände aus dem Jahre 1954. Darin wurden Vorschläge und Muster für Schlichtungsverfahren zwischen Tarifparteien nach gescheiterten Tarifverhandlungen entwickelt. Der Arbeitskampf sollte nur nach gescheiterten Schlichtungsverhandlungen, also ausnahmsweise zulässig sein.
Die Tarifpolitik bis Ende der 60er Jahre stand im Zeichen eines starken Wirtschaftswachstums und der Vollbeschäftigung. Sie setzte neue Akzente durch eine Ausweitung von Tarifverträgen: In den folgenden Jahren mit Phasen von Rezession und Arbeitslosigkeit wurden Intentionen deutlich, die Organisationsund Tarifpolitik stärker zu ideologisieren. Nicht erst seit dem Hamburger Gewerkschaftskongreß des DGB im Mai 1986 wurden CDU- und FDP-Politiker und natürlich die Arbeitgeber in die reaktionäre Ecke gestellt und die aktive Tarifpolitik der Gewerkschaften als Instrumentarium zur Veränderung des politischen Systems hochstilisiert. Technologieproblematisierung und die Erweiterung der Mitbestimmung bei betrieblichen Technologieentscheidungen stehen hierbei im Vordergrund.
2 Versachlichung der Tarifpolitik
Eine marktwirtschaftliche Ordnung bedarf der Tarifautonomie. Das heißt nicht, daß die Effizienz ihrer Techniken und Inhalte nicht immer wieder überdacht werden müßte.