150 Tarifpolitik im Wandel
tionen stützen. Vielfach war es hilfreich, wenn die Tarifparteien in zugespitzten Verhandlungssituationen auf Schlichtungsregelungen zur Bereinigung und Lösung von Tarifkonflikten rechtzeitig zurückgreifen konnten. Dabei konnten unabhängige Schlichter mit ihren Einigungsvorschlägen zur Problemlösung beitragen.
Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob und inwieweit Schlichtungsordnungen in bestimmten Tarifbereichen nicht noch ausbaufähig sind, insbesondere dort, wo die Arbeitskampfgefahr häufiger akut geworden ist. Dabei könnte der Einhaltung und Verlängerung von Friedenspflichten eine besondere Bedeutung zukommen, die sich konsequenterweise auch auf sog. Warnstreiks erstrecken mußten. Es wäre auch zu überlegen, ob die sog. Konzertierte Aktion in abgewandelter Form nicht wieder neubelebt werden sollte, da sie zweifellos in erheblichem Maße zur Versachlichung der Tarifpolitik— zumindest in den Anfangsjahren— beigetragen hatte.
III Tarifvertrag und Tarifpolitik
1 Spannungsfeld zwischen Tarifvertrag und Betrieb
Ein gewichtiges aktuelles Thema über den Regelungsbereich der Tarifverträge ist die Ordnungsfunktion der Tarifverträge und ihre Grenzen. Es geht hierbei um die Frage, ob der Tarifvertrag vom Inhalt her möglichst alle Arbeitsbedingungen der Betriebe erfassen und abschließend regeln, oder ob er nur einen Rahmen erhalten soll, der sich betrieblich weiter verfeinern und ausbauen läßt. Darüber hinaus werden auch die räumlichen und fachlichen Geltungsbereiche der Tarifbereiche erörtert, d.h., soll der Tarifvertrag für alle Regionen und für alle Branchen oder betrieblichen Sektoren eines Wirtschaftszweiges gleichermaßen gelten, oder sollen die Unternehmer letztlich nicht die Möglichkeit erhalten, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ertragssituation und des Umfeldes des Arbeitsmarktes differenziert und nach individuelleren Gesichtspunkten auszuhandeln.
Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosenzahlen und Ertragsschwächen der Betriebe sollen insbesondere die Löhne stärker differenziert werden. In das Gespräch gebracht werden gesetzliche Gleitklauseln und tarifvertragliche Öffnungsklauseln, die das tarifvertragliche Instrumentarium erweitern sollen.
2 Tarifvertrag exklusiv oder erträglicher Lohn für alle
Differenzierungsbedarf für die Betriebe besteht zweifellos aus ökonomischen Gründen nicht nur zwischen den Wirtschaftsbereichen und Regionen, sondern vor allem auch von der beruflichen Qualifikation her, wobei stärker auf Anfor