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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 197

Arbeiter der Art A, 450 der Arbeitsart B und 150 der Art C beschäftigt. Die neu­artigen Anlagen machen bei gleichem Produktionsausstoß 300 Arbeitskräfte der Art A überflüssig. Die Arbeitskräfte der anderen Arbeitsarten werden in glei­chem Umfange wie bisher benötigt. Das Verhältnis der einzelnen Arbeitsarten zueinander ändert sich dementsprechend in dem betroffenen Produktionssektor von 6:3:1 auf 4:3:1.

Bei einem Jahreslohn zuzüglich aller Lohnnebenkosten eines Arbeiters A in Höhe von 40000 DM bedeutet ein Weniger von 300 Arbeitskräften eine Erspar­nis von 12 Mio DM an Lohnkosten. Dieser Ersparnis stehen allerdings Erhöhun­gen bei anderen Kostenarten gegenüber: Der Einsatz der arbeitskräftesparenden Anlagen erfordert in der Regel einen höheren Kapitaleinsatz und damit, auf das Jahr bezogen, höhere Abschreibungen und Zinsen. Hinzu kommen die Betriebs­kosten der Anlagen, soweit sie die bisherigen Betriebskosten übersteigen. Im hier betrachteten Beispiel erscheint es real, ein Anwachsen dieser Kosten um 5 Millio­nen DM anzunehmen. Dem Unternehmen verbliebe mithin bei Verwendung der neuen Anlagen eine Kostenersparnis von 7 Mio DM.

Da wir in einer Konkurrenzwirtschaft leben, kann es sich die Unternehmenslei­tung in dem hier angenommenen Falle zumindest längerfristig nicht leisten, die Investition zu unterlassen und damit die bisherige teurere Produk­tionsmethode beizubehalten. Das Unternehmen würde seiner Konkurrenz gegen­über ins Hintertreffen geraten.

Unabhängig von den Zahlen des Beispiels, unabhängig davon insbesondere, ob die Abschreibungen und Betriebskosten der Maschinen etwas höher oder etwas niedriger angenommen werden, die Lohnersparnis etwas größer oder kleiner ausfällt, ist festzuhalten: Der technische Fortschritt, der sich in der Entwicklung neuer Produktionsmethoden äußert, führt in der Regel zum Abbau von Arbeits­kräften bestimmter Arbeitsarten. Der dadurch erreichten Ersparnis(Verminde­rung der Lohnsumme) stehen in der Regel höhere Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten der Anlagen gegenüber.

Die Anlagen werden dann angeschafft, wein die Erhöhung dieser Kosten gerin­ger ist als die Ersparnis an Lohn und Lohnnebenkosten. Die dabei erreichte ef­fektive Ersparnis ist der Saldo der genannten Größen: Lohneinsparungen auf der einen und höhere Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten auf der ande­ren Seite. Die Kosteneinsparung wird mithin in der Regel kleiner sein als die Minderung der Lohnkosten.

Nach Durchführung der durch den technischen Fortschritt ausgelösten Investi­tionen sind von den bislang in dem betroffenen Sektor benötigten 36000 Arbeits­stunden pro Woche(900 x 40) 12000 überflüssig geworden. Dieser Tatsache könnte von den diesbezüglichen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen einmal abgesehen in zweierlei Weise Rechnung getragen werden.