Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 197
Arbeiter der Art A, 450 der Arbeitsart B und 150 der Art C beschäftigt. Die neuartigen Anlagen machen bei gleichem Produktionsausstoß 300 Arbeitskräfte der Art A überflüssig. Die Arbeitskräfte der anderen Arbeitsarten werden in gleichem Umfange wie bisher benötigt. Das Verhältnis der einzelnen Arbeitsarten zueinander ändert sich dementsprechend in dem betroffenen Produktionssektor von 6:3:1 auf 4:3:1.
Bei einem Jahreslohn zuzüglich aller Lohnnebenkosten eines Arbeiters A in Höhe von 40000 DM bedeutet ein Weniger von 300 Arbeitskräften eine Ersparnis von 12 Mio DM an Lohnkosten. Dieser Ersparnis stehen allerdings Erhöhungen bei anderen Kostenarten gegenüber: Der Einsatz der arbeitskräftesparenden Anlagen erfordert in der Regel einen höheren Kapitaleinsatz und damit, auf das Jahr bezogen, höhere Abschreibungen und Zinsen. Hinzu kommen die Betriebskosten der Anlagen, soweit sie die bisherigen Betriebskosten übersteigen. Im hier betrachteten Beispiel erscheint es real, ein Anwachsen dieser Kosten um 5 Millionen DM anzunehmen. Dem Unternehmen verbliebe mithin bei Verwendung der neuen Anlagen eine Kostenersparnis von 7 Mio DM.
Da wir in einer Konkurrenzwirtschaft leben, kann es sich die Unternehmensleitung in dem hier angenommenen Falle— zumindest längerfristig— nicht leisten, die Investition zu unterlassen und damit die bisherige teurere Produktionsmethode beizubehalten. Das Unternehmen würde seiner Konkurrenz gegenüber ins Hintertreffen geraten.
Unabhängig von den Zahlen des Beispiels, unabhängig davon insbesondere, ob die Abschreibungen und Betriebskosten der Maschinen etwas höher oder etwas niedriger angenommen werden, die Lohnersparnis etwas größer oder kleiner ausfällt, ist festzuhalten: Der technische Fortschritt, der sich in der Entwicklung neuer Produktionsmethoden äußert, führt in der Regel zum Abbau von Arbeitskräften bestimmter Arbeitsarten. Der dadurch erreichten Ersparnis(Verminderung der Lohnsumme) stehen in der Regel höhere Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten der Anlagen gegenüber.
Die Anlagen werden dann angeschafft, wein die Erhöhung dieser Kosten geringer ist als die Ersparnis an Lohn und Lohnnebenkosten. Die dabei erreichte effektive Ersparnis ist der Saldo der genannten Größen: Lohneinsparungen auf der einen und höhere Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten auf der anderen Seite. Die Kosteneinsparung wird mithin in der Regel kleiner sein als die Minderung der Lohnkosten’.
Nach Durchführung der durch den technischen Fortschritt ausgelösten Investitionen sind von den bislang in dem betroffenen Sektor benötigten 36000 Arbeitsstunden pro Woche(900 x 40) 12000 überflüssig geworden. Dieser Tatsache könnte— von den diesbezüglichen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen einmal abgesehen— in zweierlei Weise Rechnung getragen werden.