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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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198 Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich?

Entweder: Es werden 300 Arbeiter der Art A entlassen. Oder: Die Arbeitszeit al­ler Arbeitskräfte der Anforderungsart A wird um so viel pro Woche und Arbei­ter verringert, daß Entlassungen nicht erforderlich werden. Die hierzu notwendi­ge Arbeitszeitverkürzung beträgt bei insgesamt 3000 Arbeitern der Art A und der drohenden Entlassung von 300 Arbeitern genau 10% oder 4 Stunden wö­chentlich: 3000 x 4 ergibt gerade die 12000 Stunden, die nach Einführung der neuen Produktionsmethode nicht mehr benötigt werden.

3 Der volle Lohnausgleich

Welche Konsequenzen hätte in diesem hier betrachteten Falle die Forderung nach vollem Lohnausgleich? Vereinfachend sei im weiteren von folgender Lohn­struktur ausgegangen: Der Jahreslohn(einschließlich der Lohnnebenkosten) be­trage für die Arbeitsart B 50000, für die Arbeitsart C 60000 DM(zur Erinne­rung: Arbeitsart A 40000).

3.1... ohne Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit

Voller Lohnausgleich für die Arbeitskräfte A bedeutet den Verzicht des Unter­nehmens auf die durch Einführung der neuen Produktionsmethode mögliche Lohnkostenersparnis von 12 Mio DM. Da die effektive Kosteneinsparung nur 7 Mio DM beträgt, müßte das Unternehmen, um einen vollen Lohnausgleich ge­währen zu können, jährliche Kostenerhöhungen von 5 Mio DM in Kauf neh­men. Damit nicht genug: Da die Arbeitszeitverkürzung zunächst nur die Arbeits­kräfte der Art A betrifft, kämen sie in den Genuß eines Vorteils, den die übrigen Arbeiter nicht hätten. Ein solches Vorgehen würde dem Grundsatz der relativen Lohngerechtigkeit widersprechen.

3.2... unter Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit

Würden demgegenüber auch den Arbeitskräften der übrigen Arbeitsarten die gleichen Vergünstigungen wie den Arbeitern A eingeräumt werden, so wären in­folge des Lohnausgleichs um 23,6 Mio DM höhere Lohnkosten(verglichen mit der Situation ohne Lohnausgleich) zu zahlen. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

Nach der Arbeitszeitverkürzung für die Arbeiter A wären ohne Lohnausgleich folgende Löhne zu zahlen: