198 Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich?
Entweder: Es werden 300 Arbeiter der Art A entlassen. Oder: Die Arbeitszeit aller Arbeitskräfte der Anforderungsart A wird um so viel pro Woche und Arbeiter verringert, daß Entlassungen nicht erforderlich werden. Die hierzu notwendige Arbeitszeitverkürzung beträgt bei insgesamt 3000 Arbeitern der Art A und der drohenden Entlassung von 300 Arbeitern genau 10% oder 4 Stunden wöchentlich: 3000 x 4 ergibt gerade die 12000 Stunden, die nach Einführung der neuen Produktionsmethode nicht mehr benötigt werden.
3 Der volle Lohnausgleich
Welche Konsequenzen hätte in diesem hier betrachteten Falle die Forderung nach vollem Lohnausgleich? Vereinfachend sei im weiteren von folgender Lohnstruktur ausgegangen: Der Jahreslohn(einschließlich der Lohnnebenkosten) betrage für die Arbeitsart B 50000, für die Arbeitsart C 60000 DM(zur Erinnerung: Arbeitsart A 40000).
3.1... ohne Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit
Voller Lohnausgleich für die Arbeitskräfte A bedeutet den Verzicht des Unternehmens auf die durch Einführung der neuen Produktionsmethode mögliche Lohnkostenersparnis von 12 Mio DM. Da die effektive Kosteneinsparung nur 7 Mio DM beträgt, müßte das Unternehmen, um einen vollen Lohnausgleich gewähren zu können, jährliche Kostenerhöhungen von 5 Mio DM in Kauf nehmen. Damit nicht genug: Da die Arbeitszeitverkürzung zunächst nur die Arbeitskräfte der Art A betrifft, kämen sie in den Genuß eines Vorteils, den die übrigen Arbeiter nicht hätten. Ein solches Vorgehen würde dem Grundsatz der relativen Lohngerechtigkeit widersprechen.
3.2... unter Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit
Würden demgegenüber auch den Arbeitskräften der übrigen Arbeitsarten die gleichen Vergünstigungen wie den Arbeitern A eingeräumt werden, so wären infolge des Lohnausgleichs um 23,6 Mio DM höhere Lohnkosten(verglichen mit der Situation ohne Lohnausgleich) zu zahlen. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
Nach der Arbeitszeitverkürzung für die Arbeiter A wären ohne Lohnausgleich folgende Löhne zu zahlen: