Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 199
Arbeitsart Anzahl Jahreslohn- Jährliche Gesamtkosten in DM lohnkosten in Mio DM A 3 000 X 36 000= 108 B 1 500 X 50 000= 15 C 500 X 60 000= 30 213
Gegenüber dem Ausgangszustand ergäbe sich mithin eine Lohnkosteneinsparung von 12 Mio DM.
Bei vollem Lohnausgleich für die Gruppe A— statt 36000 DM jährlich werden 40000 gezahlt, das sind, bezogen auf 36000, 11,1% mehr— und Gleichbehandlung der anderen gilt folgende Rechnung:
Arbeitsart Anzahl Jahreslohn- Jährliche Gesamtkosten in DM lohnkosten in Mio DM A 3 000 X 40 000= 120,0 B 1 500 X 55 500= 83,3 C 500 X 66 600= 33,3 236,6
Statt einer Lohnkosteneinsparung von 12 Mio DM entstehen Lohnmehrkosten in Höhe von 11,6 Mio DM. Insgesamt verursacht der volle Lohnausgleich unter Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit mithin ein Mehr an Löhnen von 23,6 Mio DM.
Die Einführung des neuen Verfahrens bei vollem Lohnausgleich hätte demzufolge, da für die neuen Anlagen zusätzliche Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten in Höhe von 5 Mio DM anfallen, eine Kostensteigerung gegenüber der Ausgangslage um insgesamt 16,6 Mio DM zur Folge.
Zur Aufrechterhaltung der relativen Lohngerechtigkeit könnte ein zweiter Weg beschritten werden: Um alle Arbeiter gleich zu behandeln, wird die Arbeitszeit generell, d.h. für alle, unter Beibehaltung des gleichen Lohnes um 4 Stunden reduziert.
Damit das bisherige Produktionsvolumen aufrecht erhalten werden kann, müßten für die Arbeitsarten B und C Neueinstellungen vorgenommen werden, da das neue Verfahren hier keine Arbeitseinsparungen bewirkt. Es kann nun durchaus der Fall eintreten, daß Neueinstellungen nicht möglich sind, weil entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen. In diesem Falle kann die Produktion nur dadurch aufrecht erhalten werden, daß, gerechnet von der