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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 199

Arbeitsart Anzahl Jahreslohn- Jährliche Gesamt­kosten in DM lohnkosten in Mio DM A 3 000 X 36 000= 108 B 1 500 X 50 000= 15 C 500 X 60 000= 30 213

Gegenüber dem Ausgangszustand ergäbe sich mithin eine Lohnkosteneinspa­rung von 12 Mio DM.

Bei vollem Lohnausgleich für die Gruppe A statt 36000 DM jährlich werden 40000 gezahlt, das sind, bezogen auf 36000, 11,1% mehr und Gleichbehand­lung der anderen gilt folgende Rechnung:

Arbeitsart Anzahl Jahreslohn- Jährliche Gesamt­kosten in DM lohnkosten in Mio DM A 3 000 X 40 000= 120,0 B 1 500 X 55 500= 83,3 C 500 X 66 600= 33,3 236,6

Statt einer Lohnkosteneinsparung von 12 Mio DM entstehen Lohnmehrkosten in Höhe von 11,6 Mio DM. Insgesamt verursacht der volle Lohnausgleich unter Berücksichtigung der relativen Lohngerechtigkeit mithin ein Mehr an Löhnen von 23,6 Mio DM.

Die Einführung des neuen Verfahrens bei vollem Lohnausgleich hätte demzufol­ge, da für die neuen Anlagen zusätzliche Abschreibungen, Zinsen und Betriebs­kosten in Höhe von 5 Mio DM anfallen, eine Kostensteigerung gegenüber der Ausgangslage um insgesamt 16,6 Mio DM zur Folge.

Zur Aufrechterhaltung der relativen Lohngerechtigkeit könnte ein zweiter Weg beschritten werden: Um alle Arbeiter gleich zu behandeln, wird die Arbeitszeit generell, d.h. für alle, unter Beibehaltung des gleichen Lohnes um 4 Stunden re­duziert.

Damit das bisherige Produktionsvolumen aufrecht erhalten werden kann, müß­ten für die Arbeitsarten B und C Neueinstellungen vorgenommen werden, da das neue Verfahren hier keine Arbeitseinsparungen bewirkt. Es kann nun durchaus der Fall eintreten, daß Neueinstellungen nicht möglich sind, weil entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen. In diesem Falle kann die Produktion nur dadurch aufrecht erhalten werden, daß, gerechnet von der