Druckschrift 
Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
Seite
200
Einzelbild herunterladen

200 Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich?

neuen Normalarbeitszeit an, Überstunden geleistet werden. Da die Kosten der Überstunden um rd. 25% über den Kosten einer normalen Stunde liegen von möglichen Produktivitätsminderungen, die u. U. zu befürchten sind, einmal ab­gesehen ergäben sich zusätzliche Kosten. Sie lassen sich wie folgt errechnen: Jeder Arbeitnehmer, der Arbeitsleistungen der Arten B und C erbringt, wird nach wie vor 40 Stunden pro Woche benötigt. Er hat also bei einer Reduzierung der Normalarbeitszeit von 40 auf 36 Stunden 4 Überstunden(gleich 11,1% der aktuellen Normalarbeitszeit) zu leisten. 11,1% seines Jahreslohnes sind 5 500(B) oder 6600(C) DM. 25% dieser Beträge, multipliziert mit der Anzahl der Arbei­tenden(B:1500; C:500), stellen die zusätzlichen Lohnkosten dar. Sie betragen rd. 2,9 Mio DM, so daß sich die oben genannten Lohnmehrkosten von 11,6 auf 14,5 Mio DM erhöhen.

Voller Lohnausgleich unter Beibehaltung der relativen Lohngerechtigkeit würde mithin für diese Variante der Arbeitszeitverkürzung in unserem Beispiel zu Mehrkosten gegenüber der Ausgangslage von insgesamt 19,5 Mio DM führen. Welche Konsequenzen damit verbunden sind, ist in Abschnitt II. 5. dargelegt.

4 Möglicher Lohnausgleich ohne Erhöhung der Gesamtkosten

Welche Möglichkeiten, Lohnausgleichszahlungen zu gewähren, hat das Unter­nehmen, wenn es zwar die volle Ersparnis von 7 Mio DM dafür einzusetzen be­reit ist, darüber hinaus aber keine Kostenerhöhungen in Kauf nehmen will?

Die Rechnung ist einfach: Die Ersparnis von 7 Mio DM steht einer Gesamtlohn­summe von 213 Mio DM gegenüber. Dabei ist die Arbeitszeitersparnis durch Ein­führung des neuen Produktionsverfahrens bereits berücksichtigt. 7 Mio DM ent­sprechen 3,3% dieser Gesamtlohnsumme. Lediglich in dieser Höhe wäre eine Lohnerhöhung möglich, ohne daß das Unternehmen dadurch mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Gemessen an den 11,1% Lohnerhöhung, die für einen vol­len Lohnausgleich erforderlich wären, ist dieses Ergebnis mager. In absoluten Zahlen: Der Jahreslohn eines Arbeiters A verringert sich durch die Verkürzung der Arbeitszeit von 40000 auf 36000 DM. Die aufgrund der echten Ersparnis mög­liche Lohnerhöhung läßt den letztgenannten Betrag auf rd. 37200 DM ansteigen.

5 Die Konsequenzen 5.1... bei vollem Lohnausgleich

Der volle Lohnausgleich führt fast in jedem Falle zu insgesamt höheren Kosten im Vergleich zur Ausgangssituation. Die Gründe dafür wurden dargelegt.

Entscheidend für das Ergehen des Unternehmens und letztlich sein Weiterbeste­hen ist der Umstand, ob und inwieweit es gelingt, diese Kostenerhöhungen durch