202 Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich?
5.2... bei Teil-Lohnausgleich ohne Erhöhung der Gesamtkosten und bei Verzicht auf Lohnausgleich
Zum Vergleich seien ergänzend noch die beiden folgenden Fälle betrachtet: 1. Es wird ein Lohnausgleich in Höhe der Kostenersparnis infolge verbesserter Produktivität gezahlt. 2. Es wird kein Lohnausgleich gewährt.
5.2.1 Lohnausgleich bis zur Höhe der Ersparnis durch erhöhte Produktivität
Hier besteht kein Grund, die Preise der hergestellten Produkte zu ändern. Die Kosteneinsparung durch erhöhte Produktivität wird durch die Lohnausgleichszahlung aufgewogen; die Gesamtkosten bleiben unverändert.
Bei Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer des Unternehmens steigt der Lohn der Arbeiter B und C in unserem Beispiel(siehe Abschnitt II. 4.) um 3,3%. Bei unveränderten Preisen bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Kaufkraft, also eine Besserstellung.
Anders stellt sich die Lage für die Arbeiter der Gruppe A dar, deren Arbeitsangebot nicht mehr im bisherigen Umfange benötigt wird. Zwar sind auch ihre Löhne um den genannten Prozentsatz gestiegen, jedoch müssen sie zugleich die mit der Verkürzung ihrer Arbeitszeit verbundene Lohnminderung in Kauf nehmen.
Würde ihnen die gesamte Kostenersparnis allein zugute kommen, so ließen sich ihre Löhne um 6,5%(7:108) anheben(voller Lohnausgleich 11,1%). Bei dieser Handhabung gingen allerdings die Arbeitnehmer B und C leer aus, die relative Lohngerechtigkeit wäre nicht mehr gewahrt. Der Vorteil erhöhter Produktivität flösse allein den Arbeitnehmern A zu.
5.2.2 Kein Lohnausgleich
Die Kosteneinsparungen(in unserem Beispiel 7 Mio DM) erhöhen— alles andere unverändert— zunächst den Gewinn des Unternehmens. Bei funktionierendem Wettbewerb, und davon soll ausgegangen werden, wirkt die günstigere Kostenlage kurz- bis mittelfristig auf die Preise ein und läßt sie sinken. Der Vorteil der Produktivitätssteigerung kommt auf diese Weise nach einiger Zeit der Allgemeinheit der Konsumenten zugute.
Weniger erfreulich ist die Lage für die Arbeitnehmer der Art A. Da ihr Arbeitsangebot nicht mehr voll benötigt wird, sind entweder Entlassungen die Folge(im Beispiel 300) oder niedrigere Jahreslöhne bei entsprechend niedrigerer Arbeitszeit(im Beispiel statt 40000 DM bei einer 40-Stundenwoche nur noch 36000 DM bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden)!®,
