Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 203
Die Konsequenzen des hier betrachteten Falles(kein Lohnausgleich, aber Preissenkungen in Höhe der Kosteneinsparung) seien anhand unseres Beispiels noch etwas eingehender betrachtet: Der Umstand, daß infolge des technischen Fortschritts Arbeit der Art A nur noch in geringerem Umfange als bisher benötigt wird, läßt die Summe der gezahlten Löhne um 12 Mio DM zurückgehen.
Bei rd. 5 Mio DM davon handelt es sich um Verlagerungen in andere Unternehmen(z.B. in solche des Maschinenbaus, der Energieerzeugung usw.). Die mit einer solchen Verlagerung der benötigten Arbeit verbundenen, in der Realität schwerwiegenden Strukturprobleme seien hier zunächst einmal als lösbar und gelöst unterstellt.
Die verbleibenden 7 Mio DM mögen Anlaß sein, die Preise der nunmehr kostengünstiger herstellbaren Güter entsprechend zu senken.
Käme diese Preissenkung nun allein jenen Arbeitnehmern zugute, deren Lohn sich infolge der kürzeren Arbeitszeit verringert hat, so ergäbe sich durch den technischen Fortschritt und seine Folgen keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung ihrer Situation: Infolge der Preissenkung sind sie trotz niedrigeren Lohnes(pro Monat oder Jahr) im Hinblick auf ihre Kaufkraft nicht schlechter gestellt als vordem. Bei gleicher Güterversorgung ist ihre Arbeitszeit kürzer geworden; der technische Fortschritt hat sich mithin voll zu ihren Gunsten ausgewirkt.
In der Regel profitieren nun aber von einer Preissenkung nicht nur die Arbeitnehmer der Art A, sondern alle. Für die Arbeitnehmer B und C, deren Löhne gleich geblieben sind, bedeutet die Preissenkung eine Erhöhung ihrer Kaufkraft. In dem Maße, in dem den Arbeitnehmern B und C Vorteile aus dem technischen Fortschritt zuwachsen, können sie nicht mehr den Arbeitnehmern A zufließen. Es entsteht die Frage, wie eine gerechte Aufteilung der Vorteile auszusehen hätte, und wie sie erreicht werden könnte. Die Frage stellt sich in jedem Falle— nicht nur in dem hier betrachteten. Um sie beantworten zu können, sind Überlegungen erforderlich, die den einzelnen Arbeitnehmer in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellen. Das folgende Kapital III befaßt sich mit diesem Problemkreis.
III Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich aus der Sicht der Arbeitnehmer
1 Die Bedeutung von Arbeitszeitverkürzung für die Arbeitnehmer
Bisher wurden in erster Linie die Möglichkeiten und Wirkungen eines Lohnausgleichs auf das Unternehmen als Ganzes und die Gesamtheit der Wirtschaft betrachtet. Da eine Verkürzung der Arbeitszeit und die damit zunächst einmal ver