Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 215
V Zusammenfassung und Schluß
Aus den Überlegungen in den vorhergehenden Abschnitten folgt:
1.
Der technische Fortschritt im Produktionsbereich vermindert den Bedarf an Arbeit; um die gleiche Leistung zu erbringen, werden weniger Arbeitskräfte benötigt. Die verschiedenen Arbeitsarten werden dabei in sehr unterschiedlichem Maße getroffen. Diese Tatsache steht einer generellen, für alle gleichen Arbeitszeitverkürzung im Wege. Die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn man dennoch so verfahren will, wurden aufgezeigt.
. Ein voller Lohnausgleich ist weder gerechtfertigt noch— im Hinblick auf die
Folgen— erstrebenswert. Den möglichen Lohneinsparungen durch den technischen Fortschritt stehen in der Regel höhere Abschreibungen, Zins- und Betriebskosten der Anlagen gegenüber. Lediglich die Differenz könnte kostenneutral für Lohnausgleichszahlungen verwendet werden. Ein voller Lohnausgleich würde die Gesamtkosten steigen lassen und damit die Preise der Erzeugnisse nach oben treiben.
Die Kosten- und Preissteigerungen wären noch erklecklich höher, wenn man, um die relative Lohngerechtigkeit zu waren, allen Arbeitnehmern, also auch denen, deren Arbeitsleistung voll benötigt wird, eine Arbeitszeitverkürzung verordnen würde.
Ein voller Lohnausgleich würde das Nutzenniveau der Arbeitnehmer in dem betroffenen Sektor über den bisherigen Stand hinaus erhöhen und sie damit relativ zu den anderen Arbeitnehmern besser stellen. Dadurch würde das Überangebot in dieser Arbeitsart noch gefördert werden.
Das Nutzenniveau bliebe unverändert, wenn ein Lohnausgleich gemäß der Kurven N97(Kurven des kompensierenden Lohnausgleichs) gezahlt würde.
Lohnausgleichszahlungen können als Steuerungsinstrument zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. Die Zahlungen müßten, um diesen Zweck zu erreichen, unterhalb der Kurve des kompensierenden Lohnausgleichs liegen. Ihre Höhe ist als ein Kompromiß zwischen sozialen Gesichtspunkten auf der einen und Steuerungsgesichtspunkten auf der anderen Seite zu finden.
Durch die Ankündigung eines allmählichen Abbaus von Lohnausgleichszahlungen kann dem Überangebot in der betroffenen Arbeitsart entgegengewirkt und zumindest längerfristig eine Normalisierung erreicht werden. Nachlassender Angebotsdruck bedeutet gleichzeitig die Möglichkeit zur Normalisierung der Arbeitszeit. Nach Wegfall der Lohnausgleichszahlungen— auch als Folge der Normalisierung der Arbeitszeit— befindet sich der Lohn für die betrachtete Arbeitsart, verglichen mit den Löhnen der anderen Ar