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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 215

V Zusammenfassung und Schluß

Aus den Überlegungen in den vorhergehenden Abschnitten folgt:

1.

Der technische Fortschritt im Produktionsbereich vermindert den Bedarf an Arbeit; um die gleiche Leistung zu erbringen, werden weniger Arbeitskräfte benötigt. Die verschiedenen Arbeitsarten werden dabei in sehr unterschiedli­chem Maße getroffen. Diese Tatsache steht einer generellen, für alle gleichen Arbeitszeitverkürzung im Wege. Die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn man dennoch so verfahren will, wurden aufgezeigt.

. Ein voller Lohnausgleich ist weder gerechtfertigt noch im Hinblick auf die

Folgen erstrebenswert. Den möglichen Lohneinsparungen durch den tech­nischen Fortschritt stehen in der Regel höhere Abschreibungen, Zins- und Betriebskosten der Anlagen gegenüber. Lediglich die Differenz könnte ko­stenneutral für Lohnausgleichszahlungen verwendet werden. Ein voller Lohnausgleich würde die Gesamtkosten steigen lassen und damit die Preise der Erzeugnisse nach oben treiben.

Die Kosten- und Preissteigerungen wären noch erklecklich höher, wenn man, um die relative Lohngerechtigkeit zu waren, allen Arbeitnehmern, also auch denen, deren Arbeitsleistung voll benötigt wird, eine Arbeitszeitverkürzung verordnen würde.

Ein voller Lohnausgleich würde das Nutzenniveau der Arbeitnehmer in dem betroffenen Sektor über den bisherigen Stand hinaus erhöhen und sie damit relativ zu den anderen Arbeitnehmern besser stellen. Dadurch würde das Überangebot in dieser Arbeitsart noch gefördert werden.

Das Nutzenniveau bliebe unverändert, wenn ein Lohnausgleich gemäß der Kurven N97(Kurven des kompensierenden Lohnausgleichs) gezahlt würde.

Lohnausgleichszahlungen können als Steuerungsinstrument zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. Die Zahlungen müßten, um diesen Zweck zu erreichen, unterhalb der Kurve des kompensierenden Lohnausgleichs liegen. Ihre Höhe ist als ein Kompromiß zwischen sozialen Gesichtspunkten auf der einen und Steuerungsgesichtspunkten auf der ande­ren Seite zu finden.

Durch die Ankündigung eines allmählichen Abbaus von Lohnausgleichszah­lungen kann dem Überangebot in der betroffenen Arbeitsart entgegenge­wirkt und zumindest längerfristig eine Normalisierung erreicht werden. Nachlassender Angebotsdruck bedeutet gleichzeitig die Möglichkeit zur Nor­malisierung der Arbeitszeit. Nach Wegfall der Lohnausgleichszahlungen auch als Folge der Normalisierung der Arbeitszeit befindet sich der Lohn für die betrachtete Arbeitsart, verglichen mit den Löhnen der anderen Ar­