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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Führungslehre Abschied vom Modelldenken

Als Gesamtergebnis läßt sich zusammenfassen:

Tiefgreifendere und dauerhaftere Auswirkungen als geschriebene Leitlinien hat die prägende Vorbildwirkung des Handelns durch das Top-Management.

Als Richtlinien für eine erfolgreiche Einführung von Führungsgrundsätzen kön­nen gelten:

keine engen Vorgaben und keine straffe Reglementierung, sondern eine ge­zielte und geplante Vorbildwirkung,

keine Überschwänglichkeit des Sollens, sondern Glaubhaftigkeit des prakti­schen Handelns in den Aussagen,

keine Vielfalt in den Ausführungen, sondern Begrenzung und Widerspruchs­freiheit,

kein Absolutheitsanspruch, sondern Regelungen von Selbstbestimmungs- und Gestaltungsfreiräumen für die Betroffenen,

kein Regelungsfetischismus, sondern Bejahung von Selbstorganisations- und Selbstgestaltungsfähigkeit von Individuen und Gruppen,

kein normativ-ethisches, nicht zu erfüllendes Menschenbild, sondern Akzep­tanz menschlicher Unzulänglichkeit.

5.2 Stellenbeschreibung

Die Grundidee der Stellenbeschreibung ist ebenso einfach wie vordergründig überzeugend; wenn für jeden Teilbereich im Unternehmen und für jede Stelle, die Aufgaben und Kompetenzen, die Zuständigkeiten und die Verantwortung klar beschrieben und eindeutig festgelegt sind, dann muß sich daraus ein rei­bungsloses Zusammenarbeiten ergeben. Deshalb wird gefordert, daß jede Stel­lenbeschreibung aus folgenden Bestandteilen besteht:

a) Instanzenbild mit Angabe der Stellenbezeichnung sowie der Über- und Un­terordnungsverhältnisse, einschließlich der Vertretungsregelungen und der Kommunikationsbeziehungen,

b) Aufgabenbild mit Beschreibung der Aufgabenkompetenzen und Verantwor­tungsbereiche,

c) Leistungsbild mit Angabe der Leistungsanforderung, die an den Stelleninha­ber gestellt werden.

Hauptzweck der Stellenbeschreibung ist es, die Zusammenarbeit im Unterneh­men sicherzustellen, zur Klärung von Streitfällen beizutragen, als Hilfsmittel zur Beurteilung des Stelleninhabers sowie als Entscheidungsgrundlage bei der Stel­lenplanung und Stellenbesetzung zu dienen, die Einarbeitung neuer Arbeitskräf­te zu erleichtern usw. Damit soll die Stellenbeschreibung zur Regelung aller ir­gendwie auftretenden Unternehmensprobleme beitragen. Ob sie dieser Aufgabe gerecht wird, wird meist davon abhängig gemacht, ob es im Einzelfall gelingt,