Führungslehre— Abschied vom Modelldenken
Als Gesamtergebnis läßt sich zusammenfassen:
Tiefgreifendere und dauerhaftere Auswirkungen als geschriebene Leitlinien hat die prägende Vorbildwirkung des Handelns durch das Top-Management.
Als Richtlinien für eine erfolgreiche Einführung von Führungsgrundsätzen können gelten:
— keine engen Vorgaben und keine straffe Reglementierung, sondern eine gezielte und geplante Vorbildwirkung,
— keine Überschwänglichkeit des Sollens, sondern Glaubhaftigkeit des praktischen Handelns in den Aussagen,
— keine Vielfalt in den Ausführungen, sondern Begrenzung und Widerspruchsfreiheit,
— kein Absolutheitsanspruch, sondern Regelungen von Selbstbestimmungs- und Gestaltungsfreiräumen für die Betroffenen,
— kein Regelungsfetischismus, sondern Bejahung von Selbstorganisations- und Selbstgestaltungsfähigkeit von Individuen und Gruppen,
— kein normativ-ethisches, nicht zu erfüllendes Menschenbild, sondern Akzeptanz menschlicher Unzulänglichkeit.
5.2 Stellenbeschreibung
Die Grundidee der Stellenbeschreibung ist ebenso einfach wie vordergründig überzeugend; wenn für jeden Teilbereich im Unternehmen und für jede Stelle, die Aufgaben und Kompetenzen, die Zuständigkeiten und die Verantwortung klar beschrieben und eindeutig festgelegt sind, dann muß sich daraus ein reibungsloses Zusammenarbeiten ergeben. Deshalb wird gefordert, daß jede Stellenbeschreibung aus folgenden Bestandteilen besteht:
a) Instanzenbild mit Angabe der Stellenbezeichnung sowie der Über- und Unterordnungsverhältnisse, einschließlich der Vertretungsregelungen und der Kommunikationsbeziehungen,
b) Aufgabenbild mit Beschreibung der Aufgabenkompetenzen und Verantwortungsbereiche,
c) Leistungsbild mit Angabe der Leistungsanforderung, die an den Stelleninhaber gestellt werden.
Hauptzweck der Stellenbeschreibung ist es, die Zusammenarbeit im Unternehmen sicherzustellen, zur Klärung von Streitfällen beizutragen, als Hilfsmittel zur Beurteilung des Stelleninhabers sowie als Entscheidungsgrundlage bei der Stellenplanung und Stellenbesetzung zu dienen, die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte zu erleichtern usw. Damit soll die Stellenbeschreibung zur Regelung aller irgendwie auftretenden Unternehmensprobleme beitragen. Ob sie dieser Aufgabe gerecht wird, wird meist davon abhängig gemacht, ob es im Einzelfall gelingt,