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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Personalführung im Wandel der Zeit 271

Auf die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Führungsstil einerseits und den jeweiligen regionalen, politisch-gesellschaftlichen Gegebenheiten ande­rerseits weist auch Zander hin®, ohne allerdings zwingende Verknüpfungen fest­stellen zu können. Er beschränkt sich vielmehr darauf, die in der Realität der gegenwärtigen und der vergangenen festzustellenden Stile der Personalfüh­rung zu umschreiben und die Unterschiede und Abgrenzungen an Hand einer Reihe von Einzelkriterien herauszuarbeiten. Zander faßt diese Überlegungen in Abbildung 2 zusammen).

Wenn diese Grundüberlegung richtig ist, daß die konkrete Ausgestaltung von Führungsgrundsätzen abhängig ist vom Zeitgeist, dann muß dies nicht nur für die jeweils größeren Epochen(Mittelalter, Industrialisierung, Drittes Reich usw.) gelten; vielmehr müßten auch innerhalb dieser z. T. ja sehr lang anhalten­den Perioden Differenzierungen in den Grundsätzen der Personalführung fest­zustellen sein. Welche Entwicklungen lassen sich in diesem Sinne in den Überle­gungen Zanders zur Führungsfrage bis zum heutigen Tage feststellen?

IV Stationen der Vorstellungen zur Personalführung bei Zander

1 Der Grundgedanke der Humanität

Als Konsequenz der oben dargelegten Abhängigkeit des Stils der Personalfüh­rung von den geistig-gesellschaftlichen Grundhaltungen kann in unserer freiheit­lich demokratischen Grundordnung im Prinzip nur ein partnerschaftliches, ein kooperatives Führungssystem praktiziert werden.

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes hat der Einzelne die Möglichkeit, sich auch im betrieblichen Bereich auf die Grundrechte zu berufen.Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es in Art. 1 GG. Und der Art. 2 GG spezi­fiziert weiter:Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemä­ße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Und schließlich stellt Art. 20 fest, daß alle Menschen in der Bundesrepublik in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben.

Doch mit dem Hinweis auf die demokratische Grundordnung und auf die Mög­lichkeit für jeden, die Grundrechte in Anspruch nehmen zu können, ist über die konkrete Ausprägung des in den Betrieben praktizierten Führungsstils noch nichts gesagt. Zum einen ist es immer noch möglich, daß einzelne Vorgesetzte oder auch ein ganzes Unternehmen an einem überkommenen, autoritären Füh­rungsstil festhalten, zum anderen sind die Spielarten einer kooperativen Perso­nalführung so vielgestaltig und vielschichtig, daß es schon einer exakten Um­