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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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300 Unternehmenskultur und Führungsgrundsätze

Die Führungskräfte beteiligen soweit dies möglich und sinnvoll ist ihre Mitarbeiter an der Planung der Ziele. Verantwortlich für die Festlegung der Zie­le bleibt die zuständige Führungskraft.

Die Führungskräfte informieren ihre Mitarbeiter auch über die Gesamtziele des Unternehmens und die Ziele angrenzender Bereiche. So erkennt jeder Mitarbei­ter, in welchem Rahmen er tätig wird und welchen Beitrag er zur Zielerreichung insgesamt leistet.

Die Führungskräfte berücksichtigen bei der Zielplanung die Qualifikation der Mitarbeiter. Die Ziele sollen anspruchsvoll und erreichbar sein. Die Zielerrei­chung bildet eine Beurteilungsgrundlage für das Förderungsgespräch.

Sofern sich Voraussetzungen oder Randbedingungen ändern, müssen die Ziele gemeinsam überprüft und gegebenenfalls angepaßt werden.

Mit diesem Zielsetzungs-Grundsatz bietet man bei SCS gleichzeitig eine informa­tive Zusammenfassung all dessen, was auch in Leitlinien anderer Unternehmen erscheint, jedoch keineswegs überall gleichzeitig vertreten ist, nämlich die For­derungen nach:

Klarheit der Zielsetzung,

Beteiligung der Mitarbeiter,

Informierung der Mitarbeiter über die Einbindung ihrer Tätigkeit in die Gesamtzielsetzung des Unternehmens,

Abstimmung der Ziele auf die für das Unternehmen gegebenen Vor­aussetzungen.

5 Die Einführung von Führungsleitsätzen

Die Art und Weise, wie in einzelnen Unternehmungen darauf eingegangen wird, welche Formulierungen dafür gewählt werden, läßt gewiß Schlüsse auf den allge­meinen Ton des Hauses zu. Noch aufschlußreicher dafür erscheint allerdings der Vorgang der Einführung von Grundsätzen überhaupt zu sein.

Aus Umfragen, von denen vor allem die Refa-ZeitschriftFortschrittliche Be­triebsführung(Hans Fiedler) mehrfach zitiert worden ist, wurde wiederholt er­mittelt, daß mehr als die Hälfte jener Unternehmen, die Führungsgrundsätze nutzen, durch Anregungen aus den Personalleitungen dazu gekommen sind. An zweiter Stelle rangierten in der Regel die Geschäftsführungen. Organisationsab­teilungen waren fast immer nur zu einem kleinen Prozentsatz beteiligt.

In den Vorbereitungsgremien fanden sich wiederum vor allem Vertreter von Vorstand, Geschäftsleitung und Personalabteilung nur in einzelnen Fällen wurde von Anfang an der Betriebsrat miteinbezogen. Überall dort, wo das ge­