322 Neuordnung der Leiharbeit
Lee GBR
how anbelangt, darf dieses nicht als unveränderlich angesehen werden, das der Personalwirtschaft vorgegeben wäre. Vielmehr müssen wir feststellen, daß die Ausgliederung von Arbeiten aus den Aufgaben der Stammbelegschaften oft erst zum Verlust des zuvor vorhandenen Know-hows führte.
Auf die Ausbildung bezogen ergeben sich sogar erhebliche Gefahren für das dualistische Berufsbildungssystem, die früher oder später auf die Produktionsunternehmen zurückfallen werden. Verleihunternehmen ebenso wie kleinere Fremdunternehmen, die auf Werkvertragsbasis arbeiten, schöpfen bislang größtenteils ihre Fachkräfte aus einem Potential, das seine Ausbildung noch als Stammarbeiter der Produktionsunternehmen erhalten hat. Bei vielen Fremdfirmen wird die Ausbildung und Weiterbildung vernachlässigt. Von Verleihern wird Ausbildung— dies ergibt sich schon aus der Struktur der Betriebe— nicht betrieben. Die Produktionsunternehmen aber werden tendenziell die Ausbildung weiterer Fachkräfte reduzieren, je mehr sie entsprechendes Personal von Fremdunternehmen und Verleihern einsetzen können. Diese Entwicklung kann sich in absehbarer Zeit für die auf hochspezialisierte Fachkräfte angewiesene deutsche Wirtschaft zu einem fatalen circulus vitiosus schließen.
IV Die betriebssoziologische und arbeitsrechtliche Situation der Fremdfirmen-Arbeitnehmer
Was sich aus der Sicht der auftraggebenden Unternehmen betriebswirtschaftlich als Einsparung an Personal- und Personalnebenkosten darstellt, ist arbeitsrechtlich nichts anderes als eine Verlagerung traditionell dem Auftraggeber(Arbeitgeber) zugewiesener Beschäftigungsrisiken auf die Fremdfirmen, die dies häufig wieder auf ihre Arbeitnehmer abwälzen.
Auch insoweit sind die Zahlen beängstigend: War noch der Gesetzgeber des AÜUG davon ausgegangen, eine Vielzahl kurzfristiger Beschäftigungsmöglichkeiten beim Entleiher könne zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bei Verleihern genutzt werden, so wird dies durch die betriebliche Wirklichkeit widerlegt.!* Aus der amtlichen Statistik der Bundesanstalt für Arbeit ergibt sich, daß 75% aller Zeitarbeitsverhältnisse nicht einmal drei Monate dauern.'® Das Landesarbeitsamt NRW hat für seinen Bereich errechnet, daß praktisch alle sechs Wochen der gesamte Personalbestand der Verleiher ausgewechselt wird. Noch erschreckender ist dabei die Erkenntnis des Landesarbeitsamtes, daß dies allzuoft erreicht wird durch
— in der Regel unberechtigte fristlose Kündigungen der Verleiher, — häufig provozierte Eigenkündigung der Leiharbeitnehmer, — unzulässige Befristungen und