Neuordnung der Leiharbeit 323
— oft schon bei Arbeitsantritt„blanko“ unterschriebene Eigenkündigungen der Arbeitnehmer.'®
Neben einem„Heuern und Feuern“ drücken die Fremdfirmenmitarbeiter unmittelbar und fühlbar die schlechten Entgeltbedingungen, zu denen sie oftmals arbeiten müssen. So bezeichnet das LAA NRW für den Bereich der legalen Arbeitnehmerüberlassung Bruttolöhne für Männer von 7,50 DM/Std. und für Frauen oftmals noch darunter als nicht ungewöhnlich.!’ Berücksichtigt man, daß selbst Branchenkennern von den 2017 Verleihbetrieben!® nur 3 Betriebe mit einem Betriebsrat bekannt sind!?® und tarifvertragliche Regelungen praktisch völlig fehlen, so wird deutlich, warum jedenfalls im Bereich der Leiharbeit das Niveau der materiellen Arbeitsbedingungen weit unter den Leistungen anderer Branchen liegt und oft nicht einmal gesetzliche Ansprüche wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche erfüllt werden.
In dieses Bild fügen sich die Erkenntnisse einer bei der Gewerbeaufsicht in Nordrhein-Westfalen gebildeten Sondergruppe zur Überwachung des Fremdfirmeneinsatzes nahtlos ein:
Bei Kontrollen auf dem Werksgelände von insgesamt 28 Großfirmen wurden im Sommer 1986 2796 Fremdarbeitsplätze von 288 Fremdfirmen untersucht. Als Ergebnis kann man zusammenfassen: Beinahe überall, wo kontrolliert wurde, gab es für die Gewerbeaufsicht auch Anlaß zu Beanstandungen.
So ergab sich in 88 Fällen Verdacht auf unzulässige Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit, Leistungsmißbrauch oder Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung. In 311 Fällen wurden zum Teil gravierende Arbeitszeitverstöße ermittelt. Darunter waren in 91 Fällen Arbeitszeiten von zwölf bis vierzehn Stunden und in 31 Fällen sogar Arbeitszeiten von 16 bis 18 Stunden.
Hinzu kamen noch in weit über hundert Fällen Verstöße gegen Ruhezeiten und Pausenregelungen sowie von unzulässiger Sonntagsarbeit. In vielen hundert Fällen wurden Mängel beim technischen Arbeitsschutz und beim Gesundheitsschutz festgestellt— Mängel an Geräten und Gerüsten, Mängel an elektrischen Anlagen, Mängel bei der Be- und Entlüftung, Gefährdung beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, unzureichende Tagesunterkünfte und fehlende Schutzkleidung.
Bedrückend ist auch die Zahl der im Zusammenhang mit illegaler Leiharbeit festgestellten Straftaten: Allein 1985 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 772 Verfahren gegen illegale Verleiher und 207 Verfahren gegen Entleiher an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dabei muß man sich vor Augen halten, daß nach Ansicht des Präsidenten der Bundesanstalt, die von allen Experten geteilt wird, die Zahl der aufgedeckten Verstöße nur die„Spitze des Eisberges“ erkennen Jäßt.20 Dies bestätigen auch Erkenntnisse der Schwerpunktstaatsanwaltschaft