324 Neuordnung der Leiharbeit
Bochum, bei der allein in der Zeit von 1980 bis Mitte 1985 760 Verfahren gegen 1235 Beschuldigte anhängig waren.
V Auswirkungen auf die Stammbelegschaften
Die schlechten Arbeitsbedingungen dieser Randbelegschaften können nicht ohne Folge für die Stammbelegschaften bleiben. Dies haben nicht zuletzt auch die Beteiligten selbst erkannt. Deshalb wird von großen Zeitarbeitsunternehmen ganz offen damit geworben, daß beim Einsatz von Leiharbeitnehmern zahlreiche„zusätzliche Leistungen“ entfielen und der Stammbelegschaft ihre„Ersetzbarkeit“ bewußt gemacht werde.
Wie folgenreich diese Durchbrechung der Tarifbedingungen vom Entgelt bis zu den sonstigen materiellen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des Entleihers sein kann, kommt in dem Werbeschreiben eines der größten deutschen Verleihunternehmen in einer Art und Weise zum Ausdruck, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Dort?! heißt es wörtlich:
„Viele der in den vergangenen ‚fetten Jahren‘ angehäuften Privilegien für Ihre Mitarbeiter werden bei uns ausgeschaltet. Das ebnet Ihnen den Weg, Schritt für Schritt eine Annäherung an unsere Personalhandhabung zu erlangen.
Einige Beispiele:— keine zusätzlichen Pausen — keine kostenlose Arbeitskleidung — keine kostenlose Reinigung der Arbeitskleidung — keine Kantinenzuschüsse — keine Fahrgeldzuschüsse — keine Kosten für Gesundheitszeugnisse — keine Kosten für Jubiläen, Hochzeiten u.a.
Durch unsere Mitwirkung wird Ihren Arbeitnehmern bewußt, daß sie ersetzbar sind. Dieses senkt, das können wir nachweisen, Ihre Krank- und Fehlzeiten.
Sie erreichen durch unsere Mitarbeit eine im Grunde unbezahlbare Flexibilität. Wir versorgen Sie auf der einen Seite, auch in Spitzenzeiten, kurzfristig mit zusätzlichem Personal und geben Ihnen auf der anderen Seite die Sicherheit, daß Sie bei einem eventuellen Verlust eines Ihrer Großauftraggeber kein überflüssiges Personal halten müssen.
Erwähnt haben wir, daß Sie nur die produktiv in Ihrem Betrieb geleistete Stunde bezahlen, dies bedeutet u. a.:
— keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, wie auch bei Kuren u.ä.