348 CNC-Technik und Arbeitszeitflexibilisierung
Im folgenden sollen die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen der wichtigsten Flexibilisierungsformen sowie ihre Übertragbarkeit auf die CNC-Technologie kurz dargestellt und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden.
® Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit ist ein regelmäßiges, unbefristetes, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig eingegangenes Beschäftigungsverhältnis mit einer kürzeren als der allgemein üblichen Arbeitszeit. Unter allgemein üblicher Arbeitszeit ist die normale tarifliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter zu verstehen (vgl. Teriet, Bernhard: Teilzeitarbeit— ein Problemaufriß, in: MittAB, 10. Jg. (1977), S. 312); Arbeitszeiten unterhalb dieser Standardwochenarbeitszeit sind als Teilzeitarbeit zu bezeichnen.
Eine Ausübung der Teilzeitarbeit kann unter rein zeitlichen oder sachlichen Aspekten erfolgen. Im ersten Fall werden alle Aufgaben eines Arbeitsplatzes von mehreren Arbeitnehmern gleicher Qualifikationen wahrgenommen; der einzelne Arbeitnehmer arbeitet lediglich entsprechend kürzer als sein vollzeitbeschäftigter Kollege. Bei sachlicher Teilung wird die Arbeitsaufgabe eines Arbeitsplatzes in zwei oder mehrere qualitativ unterschiedliche Teilaufgabengruppen zerlegt und auf entsprechend viele kürzer arbeitende Arbeitnehmer aufgeteilt.
Bei rein zeitlich orientierter Teilzeitarbeit ist es notwendig, daß die Tätigkeit des Werkers ohne Schaden für den Gesamtablauf der Produktion unterbrechbar ist. Ein nachfolgender Teilzeitarbeitnehmer kann die Arbeitsaufgabe übernehmen und von seinem Vorgänger mit Sondervorgängen vertraut gemacht werden. CNC-Maschinen erleichtern eine Arbeitsübernahme und die daraus resultierende Tätigkeitsunterbrechung der Werker erheblich, da der eigentliche Produktionsvollzug bedienerunabhängig abläuft und die überwachenden, vorbereitenden und instandhaltungsorientierten Aufgaben zeitliche Dispositionsspielräume gewähren.
Die sachliche Teilung eines Arbeitsplatzes kann durch die Einführung der CNCTechnologie gefördert werden. Während sich bei konventionellen Maschinen viele Aufgaben auf den Bediener konzentrieren, ist bei CNC-Maschinen eine Aufgabenzuordnung auf die unterschiedlichen Qualifikationen bei stark verkürzten individuellen Arbeitszeiten denkbar. Die Entlohnung des Bedieners konventioneller Maschinen orientiert sich an der höchsten Qualifikation seiner Tätigkeit, und damit müssen zwangsläufig auch geringerwertige Tätigkeiten vergleichsweise hoch entlohnt werden. Bei sachlicher Arbeitsaufteilung hingegen können die unterschiedlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigt und die Lohnkosten insgesamt gesenkt werden. Die Ausdehnung einer solchen Regelung auf Vollzeitarbeitsplätze würde den geschilderten Humanisierungsaspekten, aber auch dem daraus abzuleitenden wirtschaftlichen Erfolg zuwiderlaufen.