IX
moge; so muß die Sache so eingerichtet wer den, daß solche bey dem Verzuge der Entscheidung und Vervielfältigung der Prozesse nicht intereßiret sind, sondern einen ganz an dern Gesichts- Punct zur Beförderung ihres Glücks und ihres Interesse erhalten.
Die Referendarien müssen nemlich ben Meiner neuen Einrichtung, hauptsächlich bey den Untersuchungen der Sachen in Facto ge braucht, und den Råthen dabey zur Hülfe gegeben werden.
Diejenigen Referendarii, welche ben diesen Gelegenheiten die mehreste Geschicklichkeit und Penetration zeigen, werden zu fernerer Beförderung benbehalten; und aus diesen sollen die Advocaten, oder wie man sie füglicher nennen möchte, die Aßistenzråthe; aus diesen aber in der Folge die wirklichen Räthe der Landes Collegiorum gewählt werden.
Diese Aßistenz- Råthe müssen eben so wohl, als die Ráthe der Landes- Collegiorum auf firirte Besoldungen gefeßt, und zu dem Ende ihre Defensions: Gebühren in einer gemein fchaftlichen Sportul Casse gesammlet werden.
Es kann wohl seyn, daß nur sehr wenige der bisherigen Advokaten sich zu künftigen Rås then qualificiren, und also Brodlos werden dürften. Ich werde aber die Verfügung treffen, daß, in so fern brauchbare und ehrliche Leute darunter sind, solche vorzüglich zu Ma 05 gistrats