Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
Entstehung
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Vorbericht.

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unrichtige oder unvollständige Anzeigung der Be weismittel; durch dunkle, zweydeutige, die Sas che nicht erschöpfende, oder mit Nebenumständen angefüllte Artikel, durch künstliche auf Schrauben gesetzte Fragstücke, die Sache noch verworrner und die Zeugen irre zu machen; Undeutlichkeit und an­scheinende Widersprüche in ihre Aussagen zu bringen; der Gerichtsperson, von welcher sie abgehört worden, und der es ohnehin an Kenntniß des eigentlichen Zu fammenhangs der Sache gefehlt, alle Mittel, wie die Wahrheit von den Zeugen etwa noch herausgebracht werden können, abzuschneiden; solchergestalt aber reichen Stoff vorzubereiten, um in den Beweis Verfahren über diese Zeugen Aussagen, deren Sinn, und den ihnen beyzulegenden Grad der Glaubwürdigkeit weitläuftig zu receßiren, solchen mancherley künstliche Deutungen geben, und auf diese Art den Richter über die Wahrheit, und den eigentlichen Hergang der Sache, am Ende der Beweis Instanz, oft noch mehr in Zweifel und Ungewißheit lassen zu können, als er es bey dem ers ften Anfang derselben gewesen ist.

Daben hat es liftigen und eigennüßigen Advokas ten niemals an Gelegenheit ermangelt, eine große Zahi von Nebenspunkten auf die Bahn zu bringen, und über die Fragen: Ob jemand ein Dokument hers aus zu geben schuldig; ob er über deffen Anerkennte niß sich zu erklären verbunden; ob er zur eidlichen Ablehnung der Unterschrift zu lassen; ob er, bey anerkannter Unterschrift eines solchen Dokuments, deffen Innhalt abzuschwören berechtigt; ob die Vers

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