XXXII
Vorbericht.
felhaft, oder was durch die fernere Untersuchung noch genauer zu erörtern sey.
6.
Wann bey dieser Auseinandersehung des Facti und Reguliruug des Status controverfia Bedenk lichkeiten sich ereignen; und die Aßistenzráthe, wel che hier besonders die Rechte beyder Partheyen sorgs fältig wahrnehmen müssen, entweder unter sich oder mit dem Deputirten des Gerichts darüber nicht einig werden können; so muß lettrer nichts eigenmächtig festsetzen; sondern er muß die Gründe jeder Meinung getreulich zum Protokoll nehmen, und solches sodenn dem Collegio einreichen, wo es durch den bestellten Decernenten unverzüglich zum Vortrag gebracht, und durch den Schluß des versammelten Collegii das weitere Verfahren bey der Instruktion der Sache bestimmt wird.
7.
Alsdenn wird die Stiftung eines Vergleichs uns ter den Partheyen ernstlich versucht, in dessen Ent stehung aber sofort und zwar gewöhnlich noch in eben demselben Termin, mit Aufnehmung sämmtlicher Beweis Mittel, welche inzwischen schon angezeigt und herben geschafft worden, von dem Deputirten des Gerichts ex officio, jedoch mit 3uziehung der Aßistenzräthe, weiter verfahren.
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