Sauptur
von Arresten.
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uftions Haupturtel auszusetzen; so steht ihm frey, durch den ihm angewiesenen Assistenzrath, auf besonders Gehör und Er kenntniß, über die entweder pure oder gegen Caution zu erlangende Relaxation des Arrests, anzutragen.
rechtfe re oder
§. 37.
Wenn der Richter ben Beurtheilung dieses Gesuchs halb die findet, daß dem Arrestaten ein erhebliches Präjudiz aus folgen der längern Aussehung dieser Decision würklich bevorste gleid be; besonders wenn aus den Umständen sich im voraus sgefal abnehmen läßt, daß der Abschluß der Hauptinstruktion ruftion fich, wegen Weitläuftigkeit der Sache, und der vielen ipt- und aufzunehmenden auswärtigen und entfernten Beweißs efchle mittel, in die Länge ziehen dürfte; so muß er einen nahen
Cermin zur Untersuchung der Frage: ob der Arrest pendente lite zu relariren sen, oder nicht? anberaumen; er ver in diesem Termine die von dem Arrestaten angeführten abelas Gründe näher auseinander, und zugleich die Beschaffen in Anheit der von ihm allenfalls angebothnen Caution in gehd> ppella tiges licht sehen. Auf die Hauptsache kann daben nur so gleich weit, als solches zur Beurtheilung der liquidität oder Ilirklich liquidität der Forderung des Klägers unumgänglich noth
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wendig ist, Rücksicht genommen, und auf Facta, die ein oder der andre Theil allegirt, ohne bey dem Wiederspruch Des Gegners fie fofort in eben dem Termin darthun zu können, soll daben gar nicht reflektirt werden.
§. 38.
Auf diese vorläufige Untersuchung muß das Erkennt niß sofort abgefaßt und an dem nächstfolgenden Gerichtss tage publicirt werden.
§. 39.
Gegen dies Erkenntniß ist die Appellation eben se, wie in dem Falle des§. 33. ohne Unterschied zuläßig; es mag nun der Arrestat mit seinem Gesuch abgewiesen, ober es mag auf Relaxation des Arrests pure oder gegen Caution erkannt seyn. Der Urreft muß also auch in den
bens