Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
Entstehung
Seite
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von Arresten.

Jati

§. 43.

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Opellate

In vorstehenden d. 29 40. ist von der weitern Ins fruftion und Verfahren in Arrestsachen gehandelt wor den, wenn nur von einem Realarrest die Rede ist. n beson Bird aber ein Personalarrest veranlaßt, so muß auf das uptfade erste Anmelden des Arrestaten, allemal, wenn nicht der über di Fall eines Wechsel oder exekutivischen Processes vors s§. 36 waltet, ein besonderer kurzer Termin, zur Untersus rájudung darüber:

Arres ob es bey dem Arrest bis zum Austrage der Haupt Appella sache zu belassen, oder solcher pure, oder gegen Cautionsleistung zu relariren sey?

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anberaumt werden.

§. 44.

In diesem Termin muß der Richter bende Theile, allenfalls unter Zuziehung ihrer Aßistenzräche, wenn ih, men dergleichen schon angewiesen sind, mit dem was sie zur Erörterung dieser Frage anzuführen haben, ex officio zum Protokoll vernehmen; sich dabey, so viel die Eins mischung der Hauptsache, oder die etwa sonst von ein múffen und anderm Theile allegirten Facta betrifft, nach der Vors t, auch schrift des§. 37. lediglich achten; übrigens aber die Bes en, geschaffenheit, der wegen Relaxirung des Arrestes etwa of I schulferirten Caution näher ins licht sehen; und so denn auf erhalb dieß Protokoll schleunigst erkennen.

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§ 45.

Wegen der gegen ein solches Erkenntniß zuläßigen Appellation, und der Art solche zu instruiren, finden die falvo Vorschriften§. 39-41. Anwendung.

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§. 46.

Ben dem, was hiernächst das Appellations urtel fest fest, müssen bende Theile sich beruhigen; und die dritte punkt Instanz, ist auch in diesem Falle nicht zuläßig.

wird unter

5. 43

§. 47.

In allen Fällen ohne Unterschied, wo das Arrestges fuch nicht mit der Hauptflage zugleich angebracht wird, Corp. Jur. Fr. I. Buch II. Th.

muß