Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen

Citel,

Besonde

in Ane

indebite

shalb ge

ders ju

von Unterthanenprozessen.

173

nste, Bing, ihre Stellen nicht eigenthümlich befizen; oder die nach ihrer Qualität und Relation gegen die Gutsherr. schaft, vermöge dergleichen besondrer Provinzialverfass fungen, von den Unterthanen der übrigen Provinzen, verschieden sind, und auf welche der rechtliche Begriff, eines für seine Person und seinen Fundum dienstpflichtigen Unterthanen, im eigentlichen Verstande, sich nicht ans wenden läßt, auf dergleichen Unmöglichkeitsuntersuchuns gen, nicht antragen können. Und daß diese Untersu chungen auch alsdenn nicht statt finden, wenn der Besiz der Stelle sich auf einen von benden Seiten wiederruflis chen Zeitpachtcontraft gründet. Vielmehr muß in dies sem leztern Falle die Sache nach der Natur des Con trafts, und eine von den Unterthanen verlangte Remißion, nach den allgemeinen gefeßlichen Vorschriften, darüber beurtheilt werden.

rfahren

Ften und

legtern en wird.

en Thei

behaup bisheri

möglich hrungs

en und

vie leks Cultur veigers gefeßt, sherrs egende

Sen if En vers

haup nach

er bes rechts

von

Pro

vinj

§. 64.

Aus eben dem Grunde, kann auch andern gewöhnli chen Unterthanen nicht verstattet werden, auf dergleichen Unmöglichkeit, ohne alles folides Fundament, aus blos fer Widerspänstigkeit, Eigensinn, Trägheit, oder um ihrer vermenntlichen bessern Bequemlichkeit willen, zu provociren, und dadurch ihre Gutsherrschaften in uns nüße und kostbare Prozesse zu verwickeln. Vielmehr sollen dergleichen Provokanten schuldig seyn, wenn sie zu fernerem rechtlichen Gehör verstattet seyn wollen, jes desmal und für allen Dingen erhebliche Ursachen und Veranlassungen, der vermenntlichen entstandnen Unmög lichkeit anzuführen, und solche so fort, einigermaaßen wenigstens, zu bescheinigen.

§. 65.

Dergleichen Ursachen und Veranlassungen, können hauptsächlich in einer Veränderung der Realitäten und Nußungen ihrer Stellen, wodurch solche entweder für beständig, oder doch auf eine Zeitlang zurück gefeßt wors den, ihren Grund haben; z. E. Ueberschwemmung, Bers

fans