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2017 309
Ist das liquidum noch nicht constituiret, so muß fol shes ben eben diesem Collegio fördersamst geschehen, und der Curator muß dabey die Rechte der Masse gehörig wahrnehmen.
§. 102.
Da in einem Concurs fämtliche liquidata vollständig ausgemittelt werden müssen, und die Verweisung ein oder andrer Forderung ad feparatum sich daben nicht ges Denken läßt; so folgt von selbst, daß der im dritten und vierten Titel dieses Theiles aus einem Wechsel oder pri vilegirten Schuld. Instrumente, gegen den Schuldner zuläßige erekutivische Prozeß, gegen die Masse nicht statt finde; sondern daß dergleichen Wechsel- oder privilegirte Schuld- Forderung, gleich jeder andern, vollständig. und auch in Ansehung der entgegen gestellten Exceptionum altioris indaginis, auseinander gefeßt, und zun Spruch instruirt werden muß.
§. 103.
Alle specielle liquidationes müssen in besondern Pros tokollen instruirt, und über jede solche Forderung beson dre Akten formirt werden.
§. 104.
Der Regel nach kann die Borlegung der Uften, zur Abfaffung des liquidations, und Prioritats- Urtels, eher nicht erfolgen, als bis sämtliche specielle Posten entwes der durch Agnition, oder durch Abschluß der Instruktion darüber, zum Spruche qualificirt sind.
§. 105.
Wenn jedoch sämtliche übrige Forderungen so weit gediehen wären, und nur noch eine oder etliche wenige übrig blieben, deren vollständige Instruktion annoch, wegen ihrer weitläuftigen und verwickelten Beschaffen heit, und der dabey etwa aufzunehmenden entfernteren Beweißmittel eine beträchtlich längere Zeit zu erfordern scheinet; und wenn demnächst voraus zu sehen wäre; wesgestalten diese Forderung, in dem Claßifikations- lir
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